Donnerstag, Februar 02, 2006

 

Endesa / Gas Natural: Keine aufschiebende Wirkung


Der Präsident des Gerichts erster Instanz hat gestern in der Rechtssache T-417/05R Endesa v Komission entschieden, dass dem Rekurs von Endesa gegen die Kommissionentscheidung vom 15. November 2005 keine aufschiebende Wirkung zugesprochen wird. Siehe hier den Entscheid (auf Französisch, da die deutsche Version noch nicht verfügbar ist) und hier die Pressemitteilung (auf Englisch). Zur Erinnerung: Mit ihrer Entscheidung hat die Kommission die gemeinschaftsweite Bedeutung des Zusammenschlusses abgelehnt und die eigene Zuständigkeit verneint. Siehe hierzu meine früheren Beiträge hier und hier.
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Der Präsident musste sich insbesondere mit Frage auseinandersetzen, ob die Nichtgewährung einer aufschiebenden Wirkung zu einem schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden führen wird.

Bezüglich des Schadens macht der Präsident klar, dass nur die Interessen der rekurrierneden Partei, Endesa SA, in Betracht gezogen werden können. Die von Endesa vorgebrachten Interessen der Aktionäre könnten nicht berücksichtigt werden, da diese ihre Rechte selbständig geltend machen könnten. Bezüglich der Dringlichkeit für Endesa führt der Präsident aus, dass das öffentliche Übernahmeangebot nicht vor dem 15. Juni 2006 zu einer Übernahme durch Gas Natural führen kann. Da es sich beim Verfahren vor dem Gericht um ein beschleunigtes Verfahren im Sinne von Artikel 76bis der Verfahrensordnung handelt, könne das Verfahren prinzipiell bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.

Schliesslich setzt sich der Präsident mit der Frage auseinander ob Endesa nicht auch ein nationales Rechtsmittel zugestanden wäre und stellt fest, dass die Entscheidung des spanischen Ministerrates auch innerhalb des spanischen Rechtssystems angefochten werden könne um eine allfällige fehlende Zuständigkeit festzustellen. Diese Frage könne sodann ein spanisches Gericht auch wieder im Vorlageverfahren nach Art. 234 EGV dem EuGH vorlegen. Der Präsident hat demnach das Gesuch um aufschiebende Wirkung nicht stattgegeben.

Somit steht einer Entscheidung durch den spanischen Ministerrat nichts mehr im Wege und "through the grapevine" hört man, dass diese Entscheidung morgen fallen werde. Man darf gespannt sein, denn in jedem Fall wird uns dieser Fall noch eine Weile beschäftigen.

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