Mittwoch, Dezember 14, 2005

 

EU Kommission: "Genauere Regeln" für die Akteneinsicht in Fusionskontroll- und Kartellverfahren


Die Kommission hat am 13. Dezember 2005 per Pressemitteilung bekanntgegeben, dass sie die Regeln zur Akteneinsicht anpassen wird. Der endgültige Wortlaut wurde noch nicht bekanntgegeben, so dass man sich zur Zeit einzig auf die Pressemitteilung verlassen kann.

Somit kann noch nicht wirklich eingeschätzt werden, welche Auswirkungen die angekündigten Änderungen haben werden. Hier schon einmal eine Zusammenfassung aufgrund der Mitteilung:

Ein interessantes Statement hat sich die Kommission für den letzten Satz aufgehoben: "Das Recht auf „Akteneinsicht“ in Wettbewerbsfällen unterscheidet sich vom allgemeinen Recht auf „Zugang zu Dokumenten“ gemäß der Verordnung des Rates 1049/2001 (siehe IP/01/639), die zu anderen Zwecken erlassen wurde und anderen Regeln unterliegt." Dies scheint ein Knackpunkt zu sein, da die bisherigen Regeln diese Frage nicht ausdrücklich beantworten. Es wird sich zeigen, ob sich allenfalls die Gerichte diesbezüglich der Meinung der Kommission anschliessen wird.


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