Mittwoch, Dezember 14, 2005

 

GE/Honeywell: Bestätigung der Kommissionsentscheidung durch das Gericht erster Instanz


Nur kurz: Das Europäische Gericht erster Instanz hat heute in den Rechtssachen T-209/01 und T-210/01 bestätigt, dass die Kommission im Jahre 2001 korrekterweise den Zusammenschluss von GE und Honeywell untersagt hatte:

"Zwar hat die Kommission bei ihrer Entscheidung, diesen Zusammenschluss mit dem Gemeinsamen Markt für unvereinbar zu erklären, insbesondere im Rahmen ihrer Bewertung der Konzernwirkungen, die sich aus dem Zusammenschluss ergeben würden, fehlerhaft gehandelt, doch genügt zur Rechtfertigung dieser Entscheidung, dass auf mehreren Produktmärkten beherrschende Stellungen begründet oder verstärkt würden."

Dieses Urteil wird wohl noch einige Diskussionen auslösen ...

Hier die relevanten Links:

Urteil in Rechtssache T-209/01 Honeywell v Kommission
Urteil in Rechtssache T-210/01 General Electric Company v Kommission (zur Zeit nur in E oder F)
Pressemitteilung des Gerichts

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