Mittwoch, November 16, 2005

 

Endesa/Gas Natural: Keine Fusion von gemeinschaftsweiter Bedeutung?


Die Kommission hat im Verfahren bez. der feindlichen Übernahme von Endesa durch Gas Natural entschieden, dass die Transaktion nicht von gemeinschaftsweiter Bedeutung im Sinne von Art. 1 der Fusionskontrollverordnung (siehe die Pressemitteilung).

Gas Natural ist ein alteingesessenes Erdgasunternehmen in Spanien, wo es auch Strom erzeugt und anbietet. Endesa ist eines der beiden größten Stromerzeugungsunternehmen in Spanien, ist aber auch im Gassektor tätig. Im Stromgeschäft ist Endesa auch in anderen Ländern, vor allem in Portugal, Frankreich und Italien, präsent.

Die Transaktion wurde der spanischen Wettbewerbsbehörde gemeldet. Da es sich um einen feindlichen Übernahmeversuch handelte, versuchte Endesa sodann einzuwenden, dass die spanische Behörde nicht zuständig sei. So sollte ein Verfahren vor der Europäischen Kommission provoziert werden, in der Hoffnung, dass die Kommission gegenüber dem Zusammenschluss kritischer eingestellt ist (siehe etwa die untersagte portugiesische Transaktion EDP/ENI/GDP).

Ein Zusammenschluss ist dann nicht von gemeinschaftweiter Bedeutung, wenn Endesa zwei Drittel ihres Umsatzes in in ein und demselben Mitgliedstaat erzielen würde (Art. 1 Abs. 2 FKVO). Endesa versuchte die Kommission davon zu überzeugen, dass unterschiedliche Rechnungslegungsnormen (IFRS statt spanische Bestimmungen) zur Anwendung kommen und dass gewisse Umsätze ausgenommen werden sollten. Zusätzlich tätigte Endesa gewisse Transaktionen um den spanischen Umsatz zu reduzieren bzw. den ausserspanischen Umsatz zu erhöhen.

Die Kommission wendete jedoch die Zahlen gemäss der geprüften Abschlüsse (und nicht gemäss IFRS) an, und betrachtete die Anpassungen als unzulässig. Die Transaktionen mussten nicht berücksichtigt werden, da diese den Umsatz nicht unter die 2/3-Grenze gebracht hätten.

Die Kommission scheint jedoch mit dieser (rechtlich wohl korrekten) Entscheidung nicht zufrieden zu sein, äussert sich doch Kommissarin Kroes gegenüber der Presse dahingehend, dass es "questionable" sei ob die 2/3-Regel aufrechterhalten werden sollte:

"Given the interdependency of the national economies in Europe as a result of the integration of the Single Market, the two-thirds rule seems to exclude also these transactions which may have a considerable cross-border impact."
"It is necessary to ensure consistent treatment of substantially similar operations whether or not they fall under the two-thirds rule."

"It is required for the commission to deal with the substantial cross-border effects which mergers can have although they currently fall outside the commission's competence due to the...rule."

Dies würde dann wohl eine Änderung der Fusionskontrollverordnung mit sich bringen. Fraglich ist jedoch, welches sodann das Kriterium sein sollte, um eine Fusion von "gemeinschaftsweiter Bedeutung" zu erkennen.

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