Freitag, Oktober 21, 2005
EU-Kommission: Studie zu Abhilfemassnahmen in Fusionskontrollverfahren
Die Kommission hat heute den lange erwarteten Bericht zu den "Merger remedies" veröffentlicht.
Bei "merger remedies" handelt es sich um Abhilfemassnahmen, bzw. Zusagen in Fusionskontrollverfahren, welche getätigt werden um wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission entgegenzuwirken. Dies kann durch strukturelle (z.B. Verkauf gewisser Unternehmensteile) oder Verhaltenszusagen (z.B. Gewährung von Zugang zu gewissen Technologien oder IPRs) erfolgen.
Der Bericht wurde auf Grundlage der Analyse von 96 Zusagen in 40 repräsentativen Fällen getätigt, in welchen die Kommission ein "remedy" verlangt hat. Die ursprünglichen Parteien und weitere Marktteilnehmer wurden systematisch befragt um die Wirksamkeit, aber auch die Verfahrensproblematik derartiger Zusagen zu bemessen. Der Bericht umfasst beeindruckende 233 Seiten und dürfte wohl interessante Anhaltspunkte für die Verhandlungen mit der Kommission liefern:
"Die Ergebnisse der Studie werden in die Behandlung künftiger Fusionsfälle einfließen. Außerdem sollen sie zusammen mit der jüngsten Praxis und der Rechtsprechung für eine Überarbeitung der Mitteilung über Abhilfemaßnahmen, des Musters für Entflechtungszusagen und des Mandats des Treuhänders genutzt werden. Eine öffentliche Anhörung über die Entwürfe der neuen Texte ist für 2006 geplant."