Mittwoch, September 21, 2005

 

EDP/ENI/GDP Übernahme: Erfolg für die Kommission


Innert nur 7 Monaten hat das Europäische Gericht Erster Instanz über den Rekurs gegen den Entscheid der Kommission in Sachen EDP/ENI/GDP entschieden. Mit diesem Entscheid untersagte die Kommission die Übernahme von Gás de Portugal (GDP) dem historischen Gaslieferanten von Portugal durch Energias de Portugal (EDP), dem historischen Energielieferanten von Portugal und dem Italienischen Energieproduzenten ENI.

Die Hauptsorge der Kommission war, dass GDP ein potentieller Wettbewerber im Markt für Energieerzeugung sein könnte und die Übernahme somit den "incumbent" in diesem Bereich, EDP, gestärkt hätte. Die Kommission kam des weiteren zur Auffassung, dass der "Zusammenschluss würde auch die beherrschende Stellung von GDP auf den Gasmärkten in Portugal durch die Abschottung eines erheblichen Teils der (von EDP kontrollierten) Gasnachfrage und die Beseitigung von EDP als dem wahrscheinlichsten Neuanbieter auf den Gasmärkten stärken".

Nachdem die Kommission über zwei Jahre keinen Zusammenschluss mehr untersagte (der letzte zuvor war der Zusammenschluss TetraLaval/Sidel), hatte die Kommission heute ein Erfolgserlebnis, nachdem das Gericht Erster Instanz nun das Gesuch um Nichtigerklärung abgelehnt hat.

Die Kommission erhielt jedoch nicht auf ganzer Linie recht: Das Gericht war der Ansicht, dass der Gasmarkt in Portugal im Zeitpunkt der Transaktion noch nicht liberalisiert war, dass GDP aus diesem Grund eine Monopolstellung hatte und somit keine Verstärkung einer beherrschenden Stelllung möglich war:

"Demnach gibt es keinen wirksamen Wettbewerb, der durch den Zusammenschluss behindert werden könnte. Dadurch, dass die Kommission das Verbot des Zusammenschlusses mit der Verstärkung der beherrschenden Stellung begründet hat, die eine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs auf den wegen der Ausnahmeregelung nicht dem Wettbewerb geöffneten Gasmärkten zur Folge hätte, hat sie die Wirkungen und damit die Tragweite dieser Ausnahme verkannt."

Das Gericht kam jedoch zur Auffassung, dass aufgrund dieses Fehlers die Verfügung der Kommission nicht aufgehoben werden muss, da weitere Begründungserwägungen bestehen würden, welche die Entscheidung der Kommission ebenso als gerechtfertigt erscheinen lassen. Der Verlust eines potentiellen Wettbewerbers im Strommarkt wurde von Gericht als aussreichend erachtet, um die Entscheidung aufrecht zu erhalten. Zudem hat das Gericht die Kommission bezüglich ihres Verhaltens im Zusammenhang mit der Beurteilung der angebotenen Zusagen ("commitments") gestützt.

Die Kommission hat diese Entscheidung des Gerichts natürlich positiv aufgenommen: siehe die Pressemiteilung der Kommission.


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