Montag, September 17, 2007
Microsoft: Entscheidung des CFI
Heute um 0940 Uhr wurde die Pressemitteilung des Europäischen Gerichts erster Instanz in Sachen Microsoft v Kommission veröffentlicht:
PRESS RELEASE No 63/07; 17 September 2007; Judgment of the Court of First Instance in Case T-201/04
Das Gericht erster Instanz hat entschieden, dass die die Entscheidung der Kommission in Bezug auf den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung korrekt war. Beide Teile der Entscheidung (Interoperabilitätsinformationen und Unbundling des Media Players) wurden bestätigt. Die Busse wurde in der Höhe von EUR 497 Millionen ebenfalls bestätigt.
Aufgehoben wurde jedoch die Einsetzung des sog. "Monitoring Trustees". Dies sei gesetzlich nicht vorgesehen und würde die Kompetenzen der Kommission überschreiten.
Die Entscheidung im Volltext ist zur Zeit erst bei Microsoft selbst abzurufen:
http://www.microsoft.com/presspass/presskits/eucase/default.mspx
In den nächsten Tagen und Wochen werden wohl noch viele Diskussionen und Artikel diesbezüglich erfolgen. Es ist prima vista erstaunlich, dass insbesondere die Offenlegung der Interoperabilitätsinformationen ohne weiteres bestätigt wurde. Dies wird erhebliche Auswirkungen auch in anderen Fällen haben. Mit dieser Entscheidung wurde der Anwendungsbereich des Missbrauchstatbestands der "Verweigerung einer Geschäftsbeziehung" erheblich erweitert.
PRESS RELEASE No 63/07; 17 September 2007; Judgment of the Court of First Instance in Case T-201/04
Das Gericht erster Instanz hat entschieden, dass die die Entscheidung der Kommission in Bezug auf den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung korrekt war. Beide Teile der Entscheidung (Interoperabilitätsinformationen und Unbundling des Media Players) wurden bestätigt. Die Busse wurde in der Höhe von EUR 497 Millionen ebenfalls bestätigt.
Aufgehoben wurde jedoch die Einsetzung des sog. "Monitoring Trustees". Dies sei gesetzlich nicht vorgesehen und würde die Kompetenzen der Kommission überschreiten.
Die Entscheidung im Volltext ist zur Zeit erst bei Microsoft selbst abzurufen:
http://www.microsoft.com/presspass/presskits/eucase/default.mspx
In den nächsten Tagen und Wochen werden wohl noch viele Diskussionen und Artikel diesbezüglich erfolgen. Es ist prima vista erstaunlich, dass insbesondere die Offenlegung der Interoperabilitätsinformationen ohne weiteres bestätigt wurde. Dies wird erhebliche Auswirkungen auch in anderen Fällen haben. Mit dieser Entscheidung wurde der Anwendungsbereich des Missbrauchstatbestands der "Verweigerung einer Geschäftsbeziehung" erheblich erweitert.
Labels: Microsoft
Mittwoch, Juli 12, 2006
Microsoft Busse zwingt den EU-Server in die Knie
Dass die Europäische Kommission heute Microsoft mit einer täglichen Busse von 2.5 Millionen Euro gebüsst hat muss ja hier nicht mehr eingehend berichtet werden. Es war seit einigen Wochen absehbar, dass dies geschehen wird. Der einzige spannende Punkt war ja hauptsächlich ab wann die Busse gesprochen wird und es scheint nun der Fall zu sein, dass sie ab dem frühesten Datum, dem 15. Dezember 2005, zu laufen beginnt.
Hier finden sich weiter Informationen diesbezüglich:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/979&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en
Leider war die Seite heute zeitweise nicht zu erreichen. Es scheint, dass noch selten soviel Interesse an der Arbeit der Kommission bestand ... eigentlich schade. Ironisch ist immerhin, dass sich die Europäische Kommissionsich ausgerechnet auf diesem Gebiet versagt hat. Ob wohl ein Microsoft-Server zur Anwendung kam?
Hier finden sich weiter Informationen diesbezüglich:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/979&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en
Leider war die Seite heute zeitweise nicht zu erreichen. Es scheint, dass noch selten soviel Interesse an der Arbeit der Kommission bestand ... eigentlich schade. Ironisch ist immerhin, dass sich die Europäische Kommissionsich ausgerechnet auf diesem Gebiet versagt hat. Ob wohl ein Microsoft-Server zur Anwendung kam?
Labels: Microsoft
Mittwoch, Juli 05, 2006
Bussgelder für Microsoft
Laut Pressemitteilungen (siehe etwa heise "EU-Kartellwächter befürworten tägliche Microsoft-Strafe") haben offenbar die nationalen Wettbewerbsbehörden anlässlich einer Anhörung den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen periodischen Bussen für Microsoft zugestimmt. Zur Erinnerung: Microsoft hätte per Dezember 2005 die von der Kommission verlangten Interoperabilitätsinformationen betreffend der Kommunikationsprotokolle liefern sollen. Die von Microsoft gelieferten Unterlagen wurden jedoch vom eingesetzten Experten als ungenügend zurückgewiesen; dieser konnte jedoch erst Monate später genau spezifizieren was denn noch geändert werden muss.
Die maximale Busse, welche die Kommisison aussprechen könnte, beläuft sich auf EUR 2 Mio pro Tag. Die Frage wird sich nun stellen, (i) ob die Gesamtkommission einer Busse ebenso zustimmen wird, (ii) ob die Maximalbusse erhoben wird, und (iii) für wieviele Tage die Busse erhoben wird. Alle drei Punkte könnten meines Erachetns noch in der schwebe sein. Insbesondere Punkt (iii) kann unklar sein, da von aussen nicht wirklich abzuschätzen ist ab wann Microsoft klar kommuniziert wurde, welche Informationen hinzugefügt werden müssen.
Die Zustimmung der nationalen Wettbewerbsbehörden ist nicht konstitutiv für den Endentscheid. Dieser obliegt einzig der Kommission als solche. Es bedeutet aber immerhin, dass der Rechtsdienst der Kommission sich mit dem Enturf einer Bussenverfügung auseinandergesetzt und zugestimmt hat, d.h. dass er zuversichtlich genug ist, den Fall vor den Gerichten auszufechten ...
Die maximale Busse, welche die Kommisison aussprechen könnte, beläuft sich auf EUR 2 Mio pro Tag. Die Frage wird sich nun stellen, (i) ob die Gesamtkommission einer Busse ebenso zustimmen wird, (ii) ob die Maximalbusse erhoben wird, und (iii) für wieviele Tage die Busse erhoben wird. Alle drei Punkte könnten meines Erachetns noch in der schwebe sein. Insbesondere Punkt (iii) kann unklar sein, da von aussen nicht wirklich abzuschätzen ist ab wann Microsoft klar kommuniziert wurde, welche Informationen hinzugefügt werden müssen.
Die Zustimmung der nationalen Wettbewerbsbehörden ist nicht konstitutiv für den Endentscheid. Dieser obliegt einzig der Kommission als solche. Es bedeutet aber immerhin, dass der Rechtsdienst der Kommission sich mit dem Enturf einer Bussenverfügung auseinandergesetzt und zugestimmt hat, d.h. dass er zuversichtlich genug ist, den Fall vor den Gerichten auszufechten ...
Labels: Microsoft
Montag, Mai 01, 2006
Windows Vista ohne Dual Boot Möglichkeit: Ein wettbewerbsrechtliches Problem?
Gemäss The Register ("BitLocker gives dual-boot systems the elbow") wird die BitLocker Laufwerksverschlüsselung von Windows Vista den Austausch von Daten innerhalb eines Dual Boot Systems erschweren. Sollte man also auf seinem Apple PowerBook sowohl Windows als auch MacOS verwenden, so kann man unter MacOS nicht auf Daten auf der Windows Partition zugreifen. Gleiches gilt natürlich bei der gleichzeitigen Installation von Linux.
Sollte dies dann im Endeffekt bedeuten, dass eine parallele Installation eines alternativen Betriebssystems auf einem PC mit Windows Vista erheblich erschwert wird, so stellt sich die Frage, ob dies nicht eine marktausschliessende Wirkung auf Konkurrenten von Microsoft haben wird.
Wie wir ja wissen hat die Kommission schon begonnen, sich dem neuen Betriebssystem auseinanderzusatzen. Siehe den Beitrag "Wettbewerbsrechtliche Bedenken betr. Windows Vista?". Die Problematik der parallelen Installation sollte jedoch einfacher zu lösen sein als die Koppelungsvorwürfe. Sofern der Datenaustausch und die Installation eines alternativen Betriebssystems ermöglicht wird, sollten eigentlich diesbezüglich keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken mehr bestehen.
Sollte dies dann im Endeffekt bedeuten, dass eine parallele Installation eines alternativen Betriebssystems auf einem PC mit Windows Vista erheblich erschwert wird, so stellt sich die Frage, ob dies nicht eine marktausschliessende Wirkung auf Konkurrenten von Microsoft haben wird.
Wie wir ja wissen hat die Kommission schon begonnen, sich dem neuen Betriebssystem auseinanderzusatzen. Siehe den Beitrag "Wettbewerbsrechtliche Bedenken betr. Windows Vista?". Die Problematik der parallelen Installation sollte jedoch einfacher zu lösen sein als die Koppelungsvorwürfe. Sofern der Datenaustausch und die Installation eines alternativen Betriebssystems ermöglicht wird, sollten eigentlich diesbezüglich keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken mehr bestehen.
Labels: Microsoft
Samstag, April 29, 2006
Microsoft vs EU: Ende der Anhörung
Am Freitag war der letzte Tag der Anhörung vor dem Gericht erster Instanz. Obwohl der Samstag noch als Reserve vorgesehen war, scheinen fünf Tage ausreichend gewesen zu sein. Allgemein schien der "juge rapporteur" Cooke vor allem die Kommission kritisch zu hinterfragen. Dies muss kein zwingender Hinweis auf die Ausrichtung der Entscheidung des Gerichts sein. Unter Umständen will das Gericht einzig sicherstellen, dass die eigene Entscheidung der Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof standhält.
Zwei Punkte, zu welchen die Kommission befragt wurde, schienen mir - aus verfahrensrechtlicher Sicht - besonders interessant. Erstens wurde die Kommission gefragt, ob die Verpflichtung für Microsoft, die Kosten für den Monitoring Trustee zu übernehmen gerchtfertigt sei. Judge Cooke bemerkt hier, dass hierdurch ein Outsourcing der Kosten stattfindet, welche normalerweise von der Kommission getragen werden ("That’s all very well….But the thing that is worrying about the introduction of this elaborate device is that you are effectively outsourcing the costs of policing your own decision.”, in The Register). Zweitens bemerkte er, dass Microsoft zwei unterschiedliche Verhaltensweisen vorgeworfen werden, jedoch nur eine Busse ausgesprochen wurde. Dies führe zu Unklarheiten, für den Fall, dass eine der Verhaltensweisen vom Gericht als zulässig erklärt würden (“There are two distinct histories and two findings of abuse. But there is one single fine. How are we to exercise our judicial duty if we find in favour of one abuse and against the other?”, dito).
Es wird wohl einige Zeit dauern, bis die Entscheidung gefällt wird. Insbesondere, wenn sich 13 Richter einigen müssen, ist wohl kaum vor 2007 mit der Entscheidung zu rechnen.
Zwei Punkte, zu welchen die Kommission befragt wurde, schienen mir - aus verfahrensrechtlicher Sicht - besonders interessant. Erstens wurde die Kommission gefragt, ob die Verpflichtung für Microsoft, die Kosten für den Monitoring Trustee zu übernehmen gerchtfertigt sei. Judge Cooke bemerkt hier, dass hierdurch ein Outsourcing der Kosten stattfindet, welche normalerweise von der Kommission getragen werden ("That’s all very well….But the thing that is worrying about the introduction of this elaborate device is that you are effectively outsourcing the costs of policing your own decision.”, in The Register). Zweitens bemerkte er, dass Microsoft zwei unterschiedliche Verhaltensweisen vorgeworfen werden, jedoch nur eine Busse ausgesprochen wurde. Dies führe zu Unklarheiten, für den Fall, dass eine der Verhaltensweisen vom Gericht als zulässig erklärt würden (“There are two distinct histories and two findings of abuse. But there is one single fine. How are we to exercise our judicial duty if we find in favour of one abuse and against the other?”, dito).
Es wird wohl einige Zeit dauern, bis die Entscheidung gefällt wird. Insbesondere, wenn sich 13 Richter einigen müssen, ist wohl kaum vor 2007 mit der Entscheidung zu rechnen.
Labels: Microsoft
Freitag, April 28, 2006
Microsoft vs EU Kommission: Rückenwind für Microsoft?
Wie verschiedenen Presseberichten zu entnehmen ist (siehe z.B. The Register), war die Kommission heute unter erheblichem Druck von Richter John D Cooke (dem "juge rapporteur"). Zur Zeit wird die Frage der Interoperabilität diskutiert.
Meines Erachtens stllt sich hier insbesondere die Frage, ob die von Microsoft verlangten Interoperabilitätsinformationen "unerlässlich" sind für die Konkurrenten um eigene konkurrierende Produkte zu erstellen oder nicht. Es scheint doch, als ob es zur Zeit möglich ist, konkurrierende Produkte herzustellen. Insofern stellt sich dann die Frage ob es sich bei diesen Interoperabilitätsinformationen um eine "essential facility" oder lediglich um eine "useful facility" handelt. Die Kommission versucht dieser Frage aus dem Weg zu gehen indem sie argumentiert, dass diese Bedingung lediglich auf Immaterialgüterrechte, nicht aber auf Geschäftsgeheimnisse anwendbar sei. Meines Erachtens eine fragwürdige Interpretation, werden doch undter der Technologietransfer Schirm-GVO Geschäftsgeheimnisse (unter gewissen Bedingungen) gleich wie Patente, Software Copyright, etc. behandelt.
Die Kommission versucht auch in ihrem Diskussionspapier "DG Competition discussion paper on the application of Article 82 of the Treaty to exclusionary abuses" in Randziffer 242 die Situation von Geschäaftsgeheimnissen und Immaterialgüterrechten zu unterscheiden um dann auf erstere einen weniger strengen Standard anzuwenden. Meines Erachtens ist dies fragwürdig ...
Meines Erachtens stllt sich hier insbesondere die Frage, ob die von Microsoft verlangten Interoperabilitätsinformationen "unerlässlich" sind für die Konkurrenten um eigene konkurrierende Produkte zu erstellen oder nicht. Es scheint doch, als ob es zur Zeit möglich ist, konkurrierende Produkte herzustellen. Insofern stellt sich dann die Frage ob es sich bei diesen Interoperabilitätsinformationen um eine "essential facility" oder lediglich um eine "useful facility" handelt. Die Kommission versucht dieser Frage aus dem Weg zu gehen indem sie argumentiert, dass diese Bedingung lediglich auf Immaterialgüterrechte, nicht aber auf Geschäftsgeheimnisse anwendbar sei. Meines Erachtens eine fragwürdige Interpretation, werden doch undter der Technologietransfer Schirm-GVO Geschäftsgeheimnisse (unter gewissen Bedingungen) gleich wie Patente, Software Copyright, etc. behandelt.
Die Kommission versucht auch in ihrem Diskussionspapier "DG Competition discussion paper on the application of Article 82 of the Treaty to exclusionary abuses" in Randziffer 242 die Situation von Geschäaftsgeheimnissen und Immaterialgüterrechten zu unterscheiden um dann auf erstere einen weniger strengen Standard anzuwenden. Meines Erachtens ist dies fragwürdig ...
Labels: Microsoft
Mittwoch, April 26, 2006
Microsoft vs EU: Media Player vor dem Gerichtshof
Am Montag hat die Anhörung in Sachen Microsoft vs EU begonnen. Die ersten beiden Tage stehen im Lichte der Media Player Problematik (die Bündelung von Media Player und Betriebssystem).
Leider konnte ich aus zeitlichen Gründen nicht vor Ort sein, hier aber ein interesanter Punkt des Tages: Gemäss JF Bellis, einem der Anwälte von Microsoft, wurden von den von der Kommission verlangten Version von Windows XP ohne Media Player (aka Windows XPN) lediglich 1'787 Exemplare ausgeliefert (siehe hierzu TheRegister "How many copies of XP without media player have you seen?"). Wieviele hiervon verkauft wurden ist nicht klar.
Bedeutet dies nun, dass keine Nachfrage besteht nach einem Betriebssystem ohne Media Player, oder dass die Kunden nun schon zu sehr an "die Annehmlichkeit" gewöhnt sind, dass der Media Player vorinstalliert ist? Auf jeden Fall scheint jedoch die Verfügung der Kommission nicht ausreichend gewesen zu sein um den von ihr angestrebten Zweck zu erreichen. Das Resultat kann natürlich auch so interpretiert werden, dass gar keine Notwendigkeit besteht, den Media Player vom Betriebssystem loszulösen.
Ist es jedoch im Interesse des Konsumenten, dass das Betriebssystem nicht eine der Basisfunktionen erfüllen kann, ohne dass der Konsument noch zusätzlich Software ausfindig machen, downloaden und installieren muss?
Am Mittwoch wird die Anhörung die Frage der Interoperabilität behandeln. Meines Erachtens wesentlich interessanter als die Media Player Frage ... hier steht ein Grossteil des Business case von Microsoft auf dem Spiel ...
Leider konnte ich aus zeitlichen Gründen nicht vor Ort sein, hier aber ein interesanter Punkt des Tages: Gemäss JF Bellis, einem der Anwälte von Microsoft, wurden von den von der Kommission verlangten Version von Windows XP ohne Media Player (aka Windows XPN) lediglich 1'787 Exemplare ausgeliefert (siehe hierzu TheRegister "How many copies of XP without media player have you seen?"). Wieviele hiervon verkauft wurden ist nicht klar.
Bedeutet dies nun, dass keine Nachfrage besteht nach einem Betriebssystem ohne Media Player, oder dass die Kunden nun schon zu sehr an "die Annehmlichkeit" gewöhnt sind, dass der Media Player vorinstalliert ist? Auf jeden Fall scheint jedoch die Verfügung der Kommission nicht ausreichend gewesen zu sein um den von ihr angestrebten Zweck zu erreichen. Das Resultat kann natürlich auch so interpretiert werden, dass gar keine Notwendigkeit besteht, den Media Player vom Betriebssystem loszulösen.
Ist es jedoch im Interesse des Konsumenten, dass das Betriebssystem nicht eine der Basisfunktionen erfüllen kann, ohne dass der Konsument noch zusätzlich Software ausfindig machen, downloaden und installieren muss?
Am Mittwoch wird die Anhörung die Frage der Interoperabilität behandeln. Meines Erachtens wesentlich interessanter als die Media Player Frage ... hier steht ein Grossteil des Business case von Microsoft auf dem Spiel ...
Labels: Microsoft


