Freitag, April 28, 2006
Microsoft vs EU Kommission: Rückenwind für Microsoft?
Wie verschiedenen Presseberichten zu entnehmen ist (siehe z.B. The Register), war die Kommission heute unter erheblichem Druck von Richter John D Cooke (dem "juge rapporteur"). Zur Zeit wird die Frage der Interoperabilität diskutiert.
Meines Erachtens stllt sich hier insbesondere die Frage, ob die von Microsoft verlangten Interoperabilitätsinformationen "unerlässlich" sind für die Konkurrenten um eigene konkurrierende Produkte zu erstellen oder nicht. Es scheint doch, als ob es zur Zeit möglich ist, konkurrierende Produkte herzustellen. Insofern stellt sich dann die Frage ob es sich bei diesen Interoperabilitätsinformationen um eine "essential facility" oder lediglich um eine "useful facility" handelt. Die Kommission versucht dieser Frage aus dem Weg zu gehen indem sie argumentiert, dass diese Bedingung lediglich auf Immaterialgüterrechte, nicht aber auf Geschäftsgeheimnisse anwendbar sei. Meines Erachtens eine fragwürdige Interpretation, werden doch undter der Technologietransfer Schirm-GVO Geschäftsgeheimnisse (unter gewissen Bedingungen) gleich wie Patente, Software Copyright, etc. behandelt.
Die Kommission versucht auch in ihrem Diskussionspapier "DG Competition discussion paper on the application of Article 82 of the Treaty to exclusionary abuses" in Randziffer 242 die Situation von Geschäaftsgeheimnissen und Immaterialgüterrechten zu unterscheiden um dann auf erstere einen weniger strengen Standard anzuwenden. Meines Erachtens ist dies fragwürdig ...
Meines Erachtens stllt sich hier insbesondere die Frage, ob die von Microsoft verlangten Interoperabilitätsinformationen "unerlässlich" sind für die Konkurrenten um eigene konkurrierende Produkte zu erstellen oder nicht. Es scheint doch, als ob es zur Zeit möglich ist, konkurrierende Produkte herzustellen. Insofern stellt sich dann die Frage ob es sich bei diesen Interoperabilitätsinformationen um eine "essential facility" oder lediglich um eine "useful facility" handelt. Die Kommission versucht dieser Frage aus dem Weg zu gehen indem sie argumentiert, dass diese Bedingung lediglich auf Immaterialgüterrechte, nicht aber auf Geschäftsgeheimnisse anwendbar sei. Meines Erachtens eine fragwürdige Interpretation, werden doch undter der Technologietransfer Schirm-GVO Geschäftsgeheimnisse (unter gewissen Bedingungen) gleich wie Patente, Software Copyright, etc. behandelt.
Die Kommission versucht auch in ihrem Diskussionspapier "DG Competition discussion paper on the application of Article 82 of the Treaty to exclusionary abuses" in Randziffer 242 die Situation von Geschäaftsgeheimnissen und Immaterialgüterrechten zu unterscheiden um dann auf erstere einen weniger strengen Standard anzuwenden. Meines Erachtens ist dies fragwürdig ...
Labels: Microsoft
Comments:
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Es scheint doch, als ob es zur Zeit möglich ist, konkurrierende Produkte herzustellen.
Konkurrierende Produkte? Ja. Interoperable? Nein.
Auf die Funktionen eines Programmes über nicht dokumentierte Schnittstellen zuzugreifen, ist vergleichbar mit dem Versuch, sich mit jemandem in einer unbekannten Sprache zu unterhalten.
Mit viel Zeit und Geduld wird es einem auch ohne bereits vorhandene Dokumentation der Sprache gelingen, diese in einem nützlichen Ausmaß zu verstehen.
Dennoch wird im allgemeinen die Dokumentation der Lexikalik, Grammatik und Semantik einer Sprache als unerlässlich zum Erlernen derselben betrachtet.
Hinzu kommt, daß Microsoft die in seinen Produkten verwendeten Schnittstellen, Protokolle und Standards (z.b. Dateiformate) laufend abändert, was die Erstellung (bzw. Wartung) kompatibler Produkte zusätzlich erschwert.
Ist die Kenntnis der Mensch-Maschine-Schnittstelle in KFZ "essentiell" oder nur "nützlich" für den Gebrauch desselben? Wer könnte ein KFZ ohne eingehende Kenntnis dieser Schnittstelle produzieren (und verkaufen!)? Sind also solche Interoperabilitätsinformationen "essentiell" oder nur "nützlich" für Hersteller konkurrierender Produkte?
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Konkurrierende Produkte? Ja. Interoperable? Nein.
Auf die Funktionen eines Programmes über nicht dokumentierte Schnittstellen zuzugreifen, ist vergleichbar mit dem Versuch, sich mit jemandem in einer unbekannten Sprache zu unterhalten.
Mit viel Zeit und Geduld wird es einem auch ohne bereits vorhandene Dokumentation der Sprache gelingen, diese in einem nützlichen Ausmaß zu verstehen.
Dennoch wird im allgemeinen die Dokumentation der Lexikalik, Grammatik und Semantik einer Sprache als unerlässlich zum Erlernen derselben betrachtet.
Hinzu kommt, daß Microsoft die in seinen Produkten verwendeten Schnittstellen, Protokolle und Standards (z.b. Dateiformate) laufend abändert, was die Erstellung (bzw. Wartung) kompatibler Produkte zusätzlich erschwert.
Ist die Kenntnis der Mensch-Maschine-Schnittstelle in KFZ "essentiell" oder nur "nützlich" für den Gebrauch desselben? Wer könnte ein KFZ ohne eingehende Kenntnis dieser Schnittstelle produzieren (und verkaufen!)? Sind also solche Interoperabilitätsinformationen "essentiell" oder nur "nützlich" für Hersteller konkurrierender Produkte?
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