Donnerstag, Januar 15, 2009

 

Die Katze ist aus dem Sack: Evaluationsbericht zum Kartellgesetz


Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat heute den lange erwarteten Evaluationsbericht zum Kartellgesetz veröffentlicht. Der Evaluationsbericht wurde auf Basis von Art. 59a des 2003 revidierten Kartellgesetzes durch die Evaluationsgruppe Kartellgesetz im Auftrag des Bundes erstellt.

Hier findet sich die Pressemitteilung:
http://www.news.admin.ch/dokumentation/00002/00015/?lang=de&msg-id=24863


Der Gesamtbericht findet sich hier:
http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/14685.pdf

Im Rahmen der Erstellung des Syntheseberichts wurden zahlreiche Befragungen der Stakeholders durchgeführt und Einzelstudien zu Teilbereichen erstellt. Zudem wurden mehrere Expertenberichte zu Sonderfragen erstellt. Sämtliche relevanten Anhänge zum Evaluationsbericht finden sich hier:

http://www.weko.admin.ch/dokumentation/00216/index.html?lang=de

Der Synthesebericht enthält einige spannende Resultate:

  • Die geltende Organisation der Weko ist "zwingend zu ändern". Die Wettbewerbsbehörden sind dabei umfassend unabhängig auszugestalten (insbesondere ohne Interessenvertreter/innen), das Entscheidgremium ist zu professionalisieren und die Wettbewerbsbehörden sind in eine einstufige Behörde zu überführen.
  • Die Möglichkeiten zur internationalen Zusammenarbeit sind zu verbessern. Gewünscht werden Kooperationsabkommen zur Ermöglichung des Austauschs von vertraulichen Informationen.
  • Harmonisierung der Fusionskontrolle mit der EU, Einführung eines zeitgemässen Instrumentariums (SIEC-Test, Effizienzeinrede und dynamischer Konsumentenwohlfahrt-Standard) sowie die Überprüfung der Aufgreifkriterien von Zusammenschlüssen.
  • Aufgrund der Vertikalbekanntmachung und der gesetzlichen Regelung betr. Vertikalabreden besteht die Gefahr, dass effiziente vertikale Vereinbarungen zwischen Marktteilnehmenden verschiedener Marktstufen verhindert werden. Anpassungen in Gesetz und Vollzug sind deshalb notwendig. Bei der Beurteilung muss auch dem Wettbewerb zwischen Marken (Interbrand-Wettbewerb) Bedeutung zukommen.
  • Zivilrechtliches Verfahren ist aufzuwerten (Beweisführung, der Aktivlegitimation und dem Schadenersatz).
  • Punktuelle Anpassungen im Verfahrensrecht notwendig.
  • Einführung von Verwaltungssanktionen gegen natürliche Personen ist deshalb zu prüfen (inkl. Bonusregelung für natürliche Personen).

Das wird für einigen Gesprächsstoff sorgen. Gewisse dieser Punkte könnten die bisherigen Praxis und Ausrichtung der Schweizer Wettbewerbspolitik grundlegend und nachhaltig verändern. Jetzt können wir gespannt die weiteren Entwicklungen abwarten.

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