Sonntag, Januar 18, 2009
DG COMP vs. Microsoft Reloaded
Die Microsoft-Saga scheint weiterzugehen. Am Samstag hat die Europäische Kommission bekannt gegeben, dass Microsoft erneut Beschwerdepunkte (Statement of Objections) zugestellt wurden.
Hier findet sich die Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/09/15&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Demnach geht die Kommission davon aus, dass die Bündelung des Internet Explorers mit dem Betriebssystem Windows "den Wettbewerb zwischen Web-Browsern behindert, die Produktinnovation unterläuft und dadurch letztlich die Auswahl für die Verbraucher einschränkt" und demnach Art. 82 EG verletze. Gemäss Aussagen der Kommission seien bei der Beurteilung die rechtlichen und ökonomischen Grundsätze des ersten Microsoft-Verfahrens (Teilbereich Media Player) zur Anwendung gekommen. Der Vorwurf ist, dass "ein künstlicher Vertriebsvorteil für den Internet Explorer geschaffen werde, der aufseiten anderer Web-Browser nicht ausgeglichen werden könne". Führt man diesen Gedanken zu Ende, so führt dies wohl dazu, dass sämtliche Bestandteile des "Windows Pakets" ungerechtfertigterweise mit dem Betriebssystem gebündelt werden ... we will see.
Microsoft hat nun 8 Wochen Zeit zur Stellungnahme. Danach wird - falls von Microsoft gewünscht - eine mündliche Anhörung stattfinden bevor die Kommission entscheidet. Sollte die Kommission erneut entscheiden, dass eine Bündelung unzulässig ist, so hat Microsoft wiederum mit einer erheblichen Busse (als "Wiederholungstäter") zu rechnen.
Interessant scheint mir das Timing des Verfahrens. Die Beschwerdepunkte wurden am letzten Tag der Bush-Administration veröffentlicht. Wir erinnern uns, dass das Bundling von Internet Explorer mit dem Betriebssystem Windows schon einmal Gegenstand eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens war. Im Jahr 1998 eröffnete das U.S. Department of Justice (DOJ) zusammen mit 20 U.S. Bundesstaaten in dieser Sachen ein Verfahren gegen Microsoft (siehe hier die relevanten Dokumente). In diesem Verfahren wurde am 7. Juni 2000 durch Richter Thomas Penfield Jackson die Aufteilung von Microsoft in zwei Unternehmensteile angeordnet. Kurz bevor eine neue Richterin dieses Verfahren fortsetzen konnte, liess das durch den damaligen Präsidenten Bush neu besetzte DOJ verlauten, dass nun plötzlich keine Aufteilung von Microsoft mehr beabsichtigt wird. Es kam zu einem Settlment zwischen Microsoft und DOJ, wonach insbesondere gewisse Interface Informationen zugänglich gemacht werden. Diese Massnahmen wurden damals von einigen Kommentatoren als unzureichend und als Entgegenkommen der Bush-Administration interpretiert. Jetzt, nachdem eine personelle Änderung bei der U.S. Behörde absehbar ist, scheint die Kommission nun also dieses mehr als 10 Jahre alte Verfahren nochmals in Europa aufzugreifen ...
Hier findet sich die Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/09/15&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Demnach geht die Kommission davon aus, dass die Bündelung des Internet Explorers mit dem Betriebssystem Windows "den Wettbewerb zwischen Web-Browsern behindert, die Produktinnovation unterläuft und dadurch letztlich die Auswahl für die Verbraucher einschränkt" und demnach Art. 82 EG verletze. Gemäss Aussagen der Kommission seien bei der Beurteilung die rechtlichen und ökonomischen Grundsätze des ersten Microsoft-Verfahrens (Teilbereich Media Player) zur Anwendung gekommen. Der Vorwurf ist, dass "ein künstlicher Vertriebsvorteil für den Internet Explorer geschaffen werde, der aufseiten anderer Web-Browser nicht ausgeglichen werden könne". Führt man diesen Gedanken zu Ende, so führt dies wohl dazu, dass sämtliche Bestandteile des "Windows Pakets" ungerechtfertigterweise mit dem Betriebssystem gebündelt werden ... we will see.
Microsoft hat nun 8 Wochen Zeit zur Stellungnahme. Danach wird - falls von Microsoft gewünscht - eine mündliche Anhörung stattfinden bevor die Kommission entscheidet. Sollte die Kommission erneut entscheiden, dass eine Bündelung unzulässig ist, so hat Microsoft wiederum mit einer erheblichen Busse (als "Wiederholungstäter") zu rechnen.
Interessant scheint mir das Timing des Verfahrens. Die Beschwerdepunkte wurden am letzten Tag der Bush-Administration veröffentlicht. Wir erinnern uns, dass das Bundling von Internet Explorer mit dem Betriebssystem Windows schon einmal Gegenstand eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens war. Im Jahr 1998 eröffnete das U.S. Department of Justice (DOJ) zusammen mit 20 U.S. Bundesstaaten in dieser Sachen ein Verfahren gegen Microsoft (siehe hier die relevanten Dokumente). In diesem Verfahren wurde am 7. Juni 2000 durch Richter Thomas Penfield Jackson die Aufteilung von Microsoft in zwei Unternehmensteile angeordnet. Kurz bevor eine neue Richterin dieses Verfahren fortsetzen konnte, liess das durch den damaligen Präsidenten Bush neu besetzte DOJ verlauten, dass nun plötzlich keine Aufteilung von Microsoft mehr beabsichtigt wird. Es kam zu einem Settlment zwischen Microsoft und DOJ, wonach insbesondere gewisse Interface Informationen zugänglich gemacht werden. Diese Massnahmen wurden damals von einigen Kommentatoren als unzureichend und als Entgegenkommen der Bush-Administration interpretiert. Jetzt, nachdem eine personelle Änderung bei der U.S. Behörde absehbar ist, scheint die Kommission nun also dieses mehr als 10 Jahre alte Verfahren nochmals in Europa aufzugreifen ...