Dienstag, Februar 10, 2009

 

Preisempfehlungen - quo vadis?


Das Sekretariat der Schweizer Wettbewerbskommission (Sekretariat) hat über ihre Untersuchung betreffend Publikumspreisempfehlungen für nichtkassenpflichtige Medikamente informiert:

http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/de/25250

Der Pressemitteilung ist zu entnehmen, dass das Sekretariat in ihrem Antrag zum Schluss gelangt, dass die Publikumspreisempfehlungen von Pfizer, Eli Lilly und Bayer für ihre Medikamente Viagra, Cialis und Levitra zu unzulässigen Wettbewerbsabreden bzw. Preisfixierung im vertikalen Verhältnis geführt haben (Art. 5 Abs. 4 des Kartellgesetzes). Das Sekretariat scheint insbesondere aufgrund der Einhaltung der Publikumspreisempfehlung durch einen grossen Teil der Verkaufsstellen zum Schluss gekommen zu sein, dass die Preisempfehlung den Effekt eines Festpreises hat.

Die Untersuchung ist noch hängig und die Verfahrensparteien haben nunmehr die Möglichkeit zum Antrag Stellung zu nehmen. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Schweizer Wettbewerbsbehörde in diesem Fall eine nicht unerhebliche Geldbusse aussprechen wird. Die Maximalbusse beträgt bis zu 10% des in den letzten drei Jahren in der Schweiz erzielten Umsatzes (Art. 49a Abs. 1 des Kartellgesetzes).

Diese Vorgehensweise der Schweizer Wettbewerbsbehörde ist im Zusammenhang mit der allgemein wesentlich restriktiveren Politik gegenüber vertikalen Vereinbarungen auf allen Ebenen zu sehen. Insbesondere in der Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden (in Kraft seit 1. Januar 2008) beinhaltet einen im Vergleich zum Europäischen Wettbewerbsrecht wesentlich restriktiveren Ansatz bezüglich Preisempfehlungen.

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