Montag, Januar 26, 2009

 

Choose your browser: Abhilfemassnahmen im Microsoft-Fall


Nachdem nun bekannt ist, dass die Europäische Kommission schon das Statement of Objections Microsoft zugestellt hat, erfahren wir nun mehr über die möglichen Konsequenzen.

Microsoft hat in ihrem aktuellsten SEC filing "Second quarter Form 10-Q" bekanntgegeben, was die Europäische Kommission zur Wiederherstellung des Wettbewerbs im Browser-Markt beabsichtigt (sofern denn der Wettbewerb effektiv beeinträchtigt ist):

"The statement of objections seeks to impose a remedy that is different than
the remedy imposed in the earlier proceeding concerning Windows Media Player.
While computer users and OEMs are already free to run any Web browsing software
on Windows, the Commission is considering ordering Microsoft and OEMs to
obligate users to choose a particular browser when setting up a new PC. Such a
remedy might include a requirement that OEMs distribute multiple browsers on new
Windows-based PCs. We may also be required to disable certain unspecified
Internet Explorer software code if a user chooses a competing browser. The
statement of objections also seeks to impose a significant fine based on sales
of Windows operating systems in the European Union.
"


Wenn also der Computer-Anwender - obwohl er könnte - keinen alternativen Browser installiert, so muss er laut der Europäischen Kommission dazu gezwungen werden. Ein interessanter Ansatz. Die Kommission sieht also das Betriebssystem als essentielle Vertriebsplattform und will entweder den Anwender zwingen vorab seinen Browser zu wählen oder gleich mehrere Browser installieren lassen. Ich frage mich, ob dies den Durchschnittsverbraucher nicht verwirren wird ...

Weiter scheint unklar, was die Konsequenz für weitere Produktbestandteile des Windows-Betriebssystems sein wird. Müssen diese Bestandteile nun auch multipel installiert werden? Müssen nun neben MSN/Windows Messenger auch ICQ & Co zusätzlich installiert werden? Wie sieht es mit Virenscannern und der Firewall aus?

Klar scheint sich aber zu zeigen, dass die Kommission mit der im ersten Microsfot-Fall gewählten Abhilfemassnahme nicht (mehr) glücklich ist. Die Verpflichtung zum Verkauf einer Version des Betriebssystems ohne Media Player (sog. "Windows XP N") hatte nicht den gewünschten Effekt (es wurden offenbar nur wenige hundert Exemplare ausgeliefert).

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