Mittwoch, März 29, 2006

 

Wettbewerbsrechtliche Bedenken betr. Windows Vista?


Gemäss der Financial Times Deutschland ("Microsoft eckt bei EU-Kommission auch mit Vista an") hat die EU Kommission Bedenken im Zusammenhang mit dem neuen Microsoft Betriebssystem Windows Vista.

Die Kommission scheint sich daran zu stossen, dass die neue Version von Windows zusätzliche Funktionen beinhaltet, welche vorher nur getrennt vorhanden waren: "Wir sind besorgt, dass das kommende Betriebssystem Vista mehrere Elemente enthalten könnte, die bislang getrennt von Microsoft oder anderen Firmen zu erhalten sind".

Gemäss Heise ("Microsofts Vista im Visier der europäischen Wettbewerbshüter") betrifft dies unter anderem das Zusatzprgramm "Windows Defender", welches dem Schutz vor Trojanern, Spyware und vergleichbaren Schadprogrammen dient. Da solche Funktionen heute von Drittanbietern angeboten werden, befürchten diese natürlich einen erheblichen Einfluss auf ihr Business. Diese Entwicklung war schon vor seiniger Zeit absehbar, siehe etwa meinen Beitrag vom letzten Oktober: "Microsoft und Anti-Virensoftware: Erneute EU-Untersuchung?"

Unterdessen frage ich mich aber, ob die Kommission hier nicht in einem Zielkonflikt gefangen ist. Was die Kommission eigentlich verlangt ist dass das Microsoft Betriebssystem in seinem jetzigen Status eingefroren wird und keine zusätzlichen Funktionen, selbst wenn vom Anwender gewünscht oder aufgrund der Umstände notwendig, eingebaut werden sollen. Insbesondere in Bezug auf Viren- und Trojanerschutzprogramme ist dies natürlich problematisch, da somit das am weitesten verbreitete Betriebssystem nicht von Haus aus den Schutz beinhalten kann, welcher für die allgemeine Anwendung notwendig zu sein scheint. Heutzutage wird ja jedem Computeranwender geraten ein derartiges Programm zu installieren. Wäre es dann aus der Sicht des "consumer welfare" nicht sinnvoll, dies gleich mitzuliefern? Natürlich ist klar dass dem als Argument entgegengebracht werden kann, dass so die heutigen Anbieter ev. aus dem Markt gedrängt werden könnten (ausser sie spezialisieren sich auf Anwendungen, welche Microsofts Programm nicht erfüllt) und dies dann wiederum langfristig zum Nachteil des Konsumenten wäre (geringere Auswahl, geringerer Innovationsdruck, etc.). Bedeutet dies jedoch umgekehrt, dass den Herstellern von Viren-Schutzprogrammen auf unbestimmte Zeit ein "geschützter" Markt zugestanden werden muss? Übrigens: der Markt für Virenschutz-Software existiert ja nur da das Microsoft Betriebssystem eine gewisse Anfälligkeit auf derartige Attacken zu haben scheint. Wäre dann eine Ausmerzung von Sicherheitslücken - eine Ursachenbekämpfung - rechtmässig, obwohl im Endeffekt das gleiche Resultat erzielt wird?

Zudem: was wäre wenn Apple deartige Funktionen in sein Betriebssystem einbaut? Die Frage ist nicht hypothetisch, da sich die Bedenken der Kommission offenbar auch auf die automatische Weiterleitung von Internetsuchanfragen auf den eigenen Microsoft-Suchdienst richtet. Apple's MacOS Browser Safari scheint dasselbe mit Google zu tun. Wäre eine derartige Verknüpfung dann als "meeting competition" zu betrachten? Oder müsste Microsoft solange mit Innovationen zuwarten bis es als Betriebssystem nicht mehr konkurrenzfähig bzw. marktbeherrschend ist? Das scheint wohl nicht im Interesse des Konsumenten zu sein.

Comments: Kommentar veröffentlichen

<< Home


This page is powered by Blogger. Isn't yours?