Dienstag, April 11, 2006
US Antitrust Modernisierung: Stellungnahme der EU Kommission
Die Antitrust Modernization Commission ist zuständig für die Eruierung der Modernisierung des US amerikanischen Wettbewerbsrechts.
Die EU Kommission hat in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme eingereicht ("Submission by the Directorate General for Competition of the European Commission") um ihre Sichtweise bez. möglicher Neuerungen einzubringen.
Die Kommission äussert sich im 12-seitigen Dokument einzig zur Problematik ihres "leniency" Verfahrens (Kronzeugenregelung) im Lichte der "US discovery rules", welche es unter gewissen Umständen ermöglichen, dass Zivilparteien in einem US-Verfahren Einsicht in Dokumente erlangen können, welche für die Kommission erstellt wurden. Gerade im Zusammenhang mit einem "leniency" Verfahren ist dies für die Kommission natürlich problematisch, da so ein negativer Anreiz geschaffen wird, welcher unter Umständen verhindert, dass ein Unternehmen die Kronzeugenregelung in Anspruch nimmt. Gerade diese ist jedoch aus Sicht der Kommission ein äusserst effizientes Mittel zur Aufdeckung von Kartellen.
Der Umfang der Discovery in Bezug auf kommissionsinterne Dokumente ist bisher nicht eindeutig geklärt, auch wenn diejenigen Gerichte, welche bisher angerufen wurden, feststellten, dass Dokumente, welche für die Kommission erstellt wurden (z.B. im Zusammenhang eines leniency-Verfahrens), nicht ausgehändigt werden müssen ("non-discoverable"). Trotzdem besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit, welche sich negativ auf den Anreiz zur Nutzung der Kronzeugenregelung auswirkt.
Die EU Kommissions hat aus diesen Gründen die eigenen Kronzeugenregeln angepasst. So werden nach den neuen Regeln z.B. mündliche Eingaben akzeptiert. Trotzdem schlägt die Kommission richtigerweise vor, dass grundsätzlich alle Dokumente, welche im Zusammenhang mit einem Kommissionsverfahren erstellt wurden, nicht Gegenstand einer US discovery sein sollten. Die Kommission verlangt demnach, dass Massnahmen eingeleitet werden sollten, um diese Problematik zu beheben.
Die EU Kommission hat in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme eingereicht ("Submission by the Directorate General for Competition of the European Commission") um ihre Sichtweise bez. möglicher Neuerungen einzubringen.
Die Kommission äussert sich im 12-seitigen Dokument einzig zur Problematik ihres "leniency" Verfahrens (Kronzeugenregelung) im Lichte der "US discovery rules", welche es unter gewissen Umständen ermöglichen, dass Zivilparteien in einem US-Verfahren Einsicht in Dokumente erlangen können, welche für die Kommission erstellt wurden. Gerade im Zusammenhang mit einem "leniency" Verfahren ist dies für die Kommission natürlich problematisch, da so ein negativer Anreiz geschaffen wird, welcher unter Umständen verhindert, dass ein Unternehmen die Kronzeugenregelung in Anspruch nimmt. Gerade diese ist jedoch aus Sicht der Kommission ein äusserst effizientes Mittel zur Aufdeckung von Kartellen.
Der Umfang der Discovery in Bezug auf kommissionsinterne Dokumente ist bisher nicht eindeutig geklärt, auch wenn diejenigen Gerichte, welche bisher angerufen wurden, feststellten, dass Dokumente, welche für die Kommission erstellt wurden (z.B. im Zusammenhang eines leniency-Verfahrens), nicht ausgehändigt werden müssen ("non-discoverable"). Trotzdem besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit, welche sich negativ auf den Anreiz zur Nutzung der Kronzeugenregelung auswirkt.
Die EU Kommissions hat aus diesen Gründen die eigenen Kronzeugenregeln angepasst. So werden nach den neuen Regeln z.B. mündliche Eingaben akzeptiert. Trotzdem schlägt die Kommission richtigerweise vor, dass grundsätzlich alle Dokumente, welche im Zusammenhang mit einem Kommissionsverfahren erstellt wurden, nicht Gegenstand einer US discovery sein sollten. Die Kommission verlangt demnach, dass Massnahmen eingeleitet werden sollten, um diese Problematik zu beheben.