Mittwoch, April 26, 2006
Missbrauchs des Patentsystems zur Hinauszögerung des Markteintritts
DIe EU-Kommission hat im Juni 2005 gegen AstraZeneca eine Geldbusse von EUR 60 Millionen festgesetzt, wegen missbräuchlicher Ausnutzung des Patentsystems und der Verfahren des Inverkehrbringens von Arzneimitteln, mit denen der Markteintritt von Wettbewerbern hinausgezögert wurde, die Generikaversionen des Magengeschwürmittels Losec herstellen (siehe die Pressemitteilung IP/05/737).
Diese Entscheidung führte zu einigen Diskussionen, da hier dem Patentinhaber nicht den Vorwurf getätigt wurde, dass er sein IGR missbräuchlich verwendet habe, sondern dass er (i) irreführende Angaben tätigte und ergänzende Schutzzertifikate erwirkte, und (ii) die Regeln und Verfahren der nationalen Arzneimittelagenturen missbrauchte um die Marktzulassung von Generika zu verhindern. Insbesondere bezüglich des zweiten Punktes stellt sich natürlich die Frage, inwiefern die korrekte Verwendung eines staatlichen Verfahrens missbräuchlich sein kann.
Die Kommission hat nun heute eine provisorische Version der Entscheidung publiziert:
http://europa.eu.int/comm/competition/antitrust/cases/decisions/37507/prov_version.pdf
Diese Entscheidung führte zu einigen Diskussionen, da hier dem Patentinhaber nicht den Vorwurf getätigt wurde, dass er sein IGR missbräuchlich verwendet habe, sondern dass er (i) irreführende Angaben tätigte und ergänzende Schutzzertifikate erwirkte, und (ii) die Regeln und Verfahren der nationalen Arzneimittelagenturen missbrauchte um die Marktzulassung von Generika zu verhindern. Insbesondere bezüglich des zweiten Punktes stellt sich natürlich die Frage, inwiefern die korrekte Verwendung eines staatlichen Verfahrens missbräuchlich sein kann.
Die Kommission hat nun heute eine provisorische Version der Entscheidung publiziert:
http://europa.eu.int/comm/competition/antitrust/cases/decisions/37507/prov_version.pdf