Mittwoch, April 26, 2006
Produktnachahmung und -piraterie: Kommission schlägt gemeinschaftliche Strafvorschriften für die Verletzung geistigen Eigentums vor
Die EU-Kommission beabsichtigt mittels einer Richtlinie Produktnachahmung und -piraterie zu bekämpfen. Teil der Richtlinie soll auch strafrechtliche Sanktionen vorsehen, und deren Strafrahmen festlegen (siehe die Pressemitteilung IP/06/532). Dies wäre noch vor einigen Monaten undenkbar gewesen, da bisher die Ansicht herrschte, dass keine strafrechtliche Harmonisierung möglich ist mittels der Massnahmen des Gemeinschaftsrechts (ausser mittels Rahmenbeschlusses des Rates).
Dass nun mittels einer Richtlinie in das Strafgesetz der Mitgliedstaaten eingrgriffen werden kann, ist eine Konsequenz des EuGH Urteils vom 13. September 2005 in der Rs. C-176/03, wonach die zur tatsächlichen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts erforderlichen strafrechtlichen Vorschriften in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen.
Dass nun mittels einer Richtlinie in das Strafgesetz der Mitgliedstaaten eingrgriffen werden kann, ist eine Konsequenz des EuGH Urteils vom 13. September 2005 in der Rs. C-176/03, wonach die zur tatsächlichen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts erforderlichen strafrechtlichen Vorschriften in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen.