Dienstag, März 21, 2006
Interoperabilität und DRM: Ein Fall für staatliche Regulierung?
Wie man seit einigen Tagen lesen kann (siehe heise, oder cnet) , scheint sich bei der Beratung zur französischen Urheberrechtsnovelle etwas zusammenzubrauen, dass man bisher eher (zu) wenig diskutiert hat:
Offenbar soll das neue Gesetz - welches im Zusammenhang mit der längst fälligen Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft erlassen werden soll - eine Reglung beinhalten, welche vorsieht, dass Kopierschutzmassnahmen und der Einsatz von Techniken zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen und Abspielgeräten nicht verhindern darf.
Wie ich in meinem früheren Posting "iTunes DRM, essential facility und Interoperabilität" schon ausführte, waren wettbewerbsrechtliche Mittel in Frankreich nicht ausreichend um eine zwangsweise Interoperabilität zwischen verschiedenene DRM Systemen herbeizuführen. Dass Frankreich nun demzufolge eine regultorische Lösung sucht, verwundert nicht.
Auch wenn ich natürlich den persönlichen Nutzen sehe, welcher eine solche Regelung mit sich bringt, so bin ich eigentlich kein Freund von Partikularlösungen, welche - ohne triftigen Grund - nur einzelne Bereiche umfassen. Wieso DRM für Musikformate? Wieso nicht auch Interoperabilität für regionencodierte DVDs? oder für verschiedene Videogame-Plattformen? Oder für Tintenpatronen? In all diesen Bereichen ist der Kunde "Opfer" eines sog. "lock-in" Effekts. Was ich damit sagen will, ist nicht, dass eine derartige Regulierung nicht wichtig wäre, aber man muss sich im klaren darüber sein wieso ausgerechnet dieser Bereich reguliert werden sollte. Zudem ist sodann fraglich welche Modalitäten anzuwenden sind, z.B. soll eine Konvertierung nur möglich sein in ein Format, welches denselben Schutz ermöglicht? Müssten dann die gesamten Rechtebeschreibungsparameter übernommen werden? Da können wir gespannt sein, wie die endgültige Regelung - wenn eine solche überhaupt das Licht der Welt erblicken wird - aussehen wird.
Offenbar soll das neue Gesetz - welches im Zusammenhang mit der längst fälligen Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft erlassen werden soll - eine Reglung beinhalten, welche vorsieht, dass Kopierschutzmassnahmen und der Einsatz von Techniken zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen und Abspielgeräten nicht verhindern darf.
Wie ich in meinem früheren Posting "iTunes DRM, essential facility und Interoperabilität" schon ausführte, waren wettbewerbsrechtliche Mittel in Frankreich nicht ausreichend um eine zwangsweise Interoperabilität zwischen verschiedenene DRM Systemen herbeizuführen. Dass Frankreich nun demzufolge eine regultorische Lösung sucht, verwundert nicht.
Auch wenn ich natürlich den persönlichen Nutzen sehe, welcher eine solche Regelung mit sich bringt, so bin ich eigentlich kein Freund von Partikularlösungen, welche - ohne triftigen Grund - nur einzelne Bereiche umfassen. Wieso DRM für Musikformate? Wieso nicht auch Interoperabilität für regionencodierte DVDs? oder für verschiedene Videogame-Plattformen? Oder für Tintenpatronen? In all diesen Bereichen ist der Kunde "Opfer" eines sog. "lock-in" Effekts. Was ich damit sagen will, ist nicht, dass eine derartige Regulierung nicht wichtig wäre, aber man muss sich im klaren darüber sein wieso ausgerechnet dieser Bereich reguliert werden sollte. Zudem ist sodann fraglich welche Modalitäten anzuwenden sind, z.B. soll eine Konvertierung nur möglich sein in ein Format, welches denselben Schutz ermöglicht? Müssten dann die gesamten Rechtebeschreibungsparameter übernommen werden? Da können wir gespannt sein, wie die endgültige Regelung - wenn eine solche überhaupt das Licht der Welt erblicken wird - aussehen wird.
Comments:
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Interoperabilität gesetzlich zu erzwingen schaltet DRM doch direkt ab. Denn für DRM braucht man unbedingt einen geheimen Schlüssel, der sowohl in dem Abspielgerät drin ist, als auch den Inhalteherstellern bekannt ist. Alle anderen dürfen diesen Schlüssel nicht kennen. Wenn nun Interoperabilität erzwungen wird, könnte man ja einfach einen Open-Source Player erstellen und den Schlüssel erstreiten.
Genau die Offenlegung im Zusammenhang mit Open Source Software wird - wie ich wieter oben ausführe - auch ein Problem sein. Der franz. Gesetzesentwurf sieht dies ja explizit vor.
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