Freitag, Februar 10, 2006
EU Kommission: CD-R Patentpool aufgehoben
Insbesondere scheint der Technologiepool ("joint portfolio license") zwischen Philips, Sony und Taiyo Yuden beendet zu sein. Dies kann ein Hinweis darauf sein, dass die im Pool vereinten Technologien als substituierbar zu betrachten waren (vgl. Rz. 217 bis 219 der Leitlinien zur Anwendung von Artikel 81 EG-Vertrag auf Technologietransfer-Vereinbarungen). Wenn sich der Pool im Wesentlichen aus substituierbaren Technologien zusammensetzt, läuft die Poolvereinbarung darüber hinaus auf eine Preisfestsetzung zwischen Wettbewerbern hinaus. Deshalb betrachtet die Kommission im Regelfall die Einbeziehung von substituierbaren Technologien in einen Pool als einen Verstoß gegen Artikel 81 Absatz 1 EGV.
Zudem geht Philips folgende Verpflichtungen ein:
- Philips veröffentlicht auf seiner Website Kurzberichte unabhängiger Sachverständiger zu den Philips-Patenten, die für die Herstellung von CD-R-Discs unerlässlich sind.
- Philips verpflichtet sich ausdrücklich, sich der technischen Probleme bei der Verwaltung des CD-R-Standards anzunehmen.
- Der CD-R-Standard wird dergestalt aktualisiert, dass CD-Rohlinge, bei denen nicht die proprietäre „Multispeed“-Technologie von Philips, sondern alternative Aufzeichnungstechniken eingesetzt werden, als CD-R-Discs angesehen werden.
Auf der Licensing Website von Philips fanden sich heute noch die ursprünglichen Vereinbarungen betr. CR-R Technologien, welche mit folgender Begründung Sony und Philips Patente vereinen: "In order to avoid possible infringement of Philips' and Sony's patents, Philips is willing to grant CD, CD-R/RW licenses for Philips' and Sony's patents under standard terms and conditions". Mit dem Aufbrechen des Pools wird es interessant sein zu sehen, ob die Anwender nun auch Lizenzverträge mit Sony abschliessen müssen, um rechtlich genügend abgesichert zu sein.
Des weiteren kann in diesem Zusammenhang angemerkt werden, dass sich die Entscheidung nur auf CD-R Technologien bezieht. In Bezug auf die Lizenzvereinbarungen betreffend der Standard-CD-Typen (Audio-CD, CD-ROM, TEXT-CD und CD Extra) hat die Kommisison im Jahre 2003 mittels Verwaltungsschreiben ("comfort letter") festgestellt, dass, nach erfolgten Änderungen, sowohl die einem Technologiepool zwischen Sony und Philips zugrundeliegende Vereinbarung, wie auch der LIzenzvertrag mit Dritten den Wettbewerbsregeln entsprechen (siehe Pressemitteilung vom 7. August 2003 "EU-Kommission genehmigt CD-Lizenzprogramm von Philips und Sony ") .