Freitag, Februar 10, 2006

 

EU Kommission: CD-R Patentpool aufgehoben


Gemäss einer Pressemitteilung der Kommission vom 9. Februar 2006 ("Kommission stellt Verfahren nach Änderung der CD-R-Patentlizenzverträge von Philips ein") wurde wurde das Untersuchungsverfahren gegen Philips betreffend der von Philips in Europa verwalteten CD-R-Lizenzprogramme nach Änderung dieser Programme eingestellt. Philips überarbeitete die Lizenzprogramme dergestalt, dass alle notwendigen Informationen über die lizenzierte Technologie nunmehr verfügbar sind und die Programme in fairer und gleicher Weise verwaltet werden.

Insbesondere scheint der Technologiepool ("joint portfolio license") zwischen Philips, Sony und Taiyo Yuden beendet zu sein. Dies kann ein Hinweis darauf sein, dass die im Pool vereinten Technologien als substituierbar zu betrachten waren (vgl. Rz. 217 bis 219 der Leitlinien zur Anwendung von Artikel 81 EG-Vertrag auf Technologietransfer-Vereinbarungen). Wenn sich der Pool im Wesentlichen aus substituierbaren Technologien zusammensetzt, läuft die Poolvereinbarung darüber hinaus auf eine Preisfestsetzung zwischen Wettbewerbern hinaus. Deshalb betrachtet die Kommission im Regelfall die Einbeziehung von substituierbaren Technologien in einen Pool als einen Verstoß gegen Artikel 81 Absatz 1 EGV.

Zudem geht Philips folgende Verpflichtungen ein:

Auf der Licensing Website von Philips fanden sich heute noch die ursprünglichen Vereinbarungen betr. CR-R Technologien, welche mit folgender Begründung Sony und Philips Patente vereinen: "In order to avoid possible infringement of Philips' and Sony's patents, Philips is willing to grant CD, CD-R/RW licenses for Philips' and Sony's patents under standard terms and conditions". Mit dem Aufbrechen des Pools wird es interessant sein zu sehen, ob die Anwender nun auch Lizenzverträge mit Sony abschliessen müssen, um rechtlich genügend abgesichert zu sein.

Des weiteren kann in diesem Zusammenhang angemerkt werden, dass sich die Entscheidung nur auf CD-R Technologien bezieht. In Bezug auf die Lizenzvereinbarungen betreffend der Standard-CD-Typen (Audio-CD, CD-ROM, TEXT-CD und CD Extra) hat die Kommisison im Jahre 2003 mittels Verwaltungsschreiben ("comfort letter") festgestellt, dass, nach erfolgten Änderungen, sowohl die einem Technologiepool zwischen Sony und Philips zugrundeliegende Vereinbarung, wie auch der LIzenzvertrag mit Dritten den Wettbewerbsregeln entsprechen (siehe Pressemitteilung vom 7. August 2003 "EU-Kommission genehmigt CD-Lizenzprogramm von Philips und Sony ") .


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