Donnerstag, Februar 16, 2006

 

Microsoft vs EU Kommission: Stellungnahme betreffend Interoperabilität


Microsoft hat gestern im Zusammenhang mit der in der Entscheidung von 2004 verlangte Offenlegung der Schnittstelleninformationen eine Stellungnahme unterbreitet, in welcher dargelegt wird, dass Microsoft der Anordnung der Kommission genüge getan hätte. Zwecks Offenlegung der Schnittstelleninformationen bietet Microsoft, gemäss Pressemitteilung, folgendes an:
  1. 12'000 Seiten technische Dokumentation
  2. Zugang zum relevanten Source Code
  3. 500 Stunden technischer Support

Microsoft versucht mittels verschiedener Expertenberichte darzulegen, dass die zur Verfügung gestellten Informationen dem Industriestandard entsprechen.

Das Hauptproblem scheint mir in diesem Zusammenhnag zu sein, dass bei einem Auferlegung einer Lizenzierungspflicht ("compulsory license") durch die Kommission, bzw. in diesem Fall eine Offenlegungspflicht für Schnittstelleninformationen nicht in jedem Falle einfach auf ein bestehendes schon angebotenes Produkt zurückgegriffen werden kann, welches als Benchmark für eine korrekte Erfüllung der Pflicht angesehen werden kann. Da hier durch hoheitlichen Eingriff ein neues Produkt sozusagen kreiert wird, obliegt der Kommission ein Sonderpflicht zur genauen Definition dieses Produktes. Im Zusammenhnag mit der Diskussion mit der Kommission macht denn Microsoft auch folgendes Statement: "the Commission repeatedly refused to clearly define its requirements and concerns".

In den nächsten Tagen wird die Kommission entscheiden zu haben, ob die Offenlegung ausreichend war, oder ob andernfalls die angedrohte Busse von € 2 Millionen pro Tag verhängt wird. Die Einschätzung des Monitoring Trustee / Treuhänders wird hier wohl einen entscheidenden Einfluss haben.


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