Sonntag, Dezember 04, 2005
EU Wettbewerbsverfahren gegen ICANN und Verisign?
Laut eigenen Angaben hat die Coalition for ICANN Transparency (CFIT) am 29. November 2005 eine wettbewerbsrechtliche Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Kurz zum Hintergrund: ICANN ist die "Internet Corporation For Assigned Names and Numbers", welche für die Verwaltung der Toplevel Domains (z.B. .com, .info, .ch, etc.) zuständig ist. Die Beschwerde betrifft den Vertrag mit welchem ICANN die Zuständigkeit für die Registrierung von Domainnamen mit .com und .net Endungen an Verisign überträgt.
CFIT informiert hier über die verschiedenen Verfahren, welche schon gegen ICANN in den USA eingeleitet wurden. Gemäss The Register wird ICANN in der Beschwerde eine Verletzung von Art. 81 und 82 EGV vorgeworfen, da die Verträge den Konsumenten benachteiligen ("reduction of consumer welfare"), da sie die Möglichkeit eröffnen Preise zu erhöhen, die Auswahl reduzieren und Innovationen verhindern würden.
Ohne den Wortlaut zu kennen, gehe ich davon aus, dass es sich um eine Frage von Exklusivität im "Vertrieb" der Domainnamen mit .com und .net handelt. Da Verisign keine Konkurrenz von anderen Anbietern hat in Bezug auf diese Endungen, besteht natürlich ein gewisser Verdacht, dass derartige Verträge den Wettbewerb hindern könnten. Sofern man davon ausgeht, dass jede Domainnamenendung ein separater Markt darstellt, so würde mit einem Exklusivvertrag für .com jeglicher intrabrand-Wettbewerb ausgeschaltet.
Fraglich ist natürlich, was die Alternative zum bisherigen Vergabeverfahren der ICANN sein könnte. Wahrscheinlich wäre es nicht effizient, wenn ICANN mit mehreren hundert Registry-Gesellschaften Verträge abschliessen müsste. Die Transaktionskosten hierfür wären wohl zu hoch. Eventuell wäre aber eine umgekehrte Auktion denkbar, bei welcher alle paar Jahre verschiedene Registry-Gesellschaften um den Auftrag bieten würden.
Kurz zum Hintergrund: ICANN ist die "Internet Corporation For Assigned Names and Numbers", welche für die Verwaltung der Toplevel Domains (z.B. .com, .info, .ch, etc.) zuständig ist. Die Beschwerde betrifft den Vertrag mit welchem ICANN die Zuständigkeit für die Registrierung von Domainnamen mit .com und .net Endungen an Verisign überträgt.
CFIT informiert hier über die verschiedenen Verfahren, welche schon gegen ICANN in den USA eingeleitet wurden. Gemäss The Register wird ICANN in der Beschwerde eine Verletzung von Art. 81 und 82 EGV vorgeworfen, da die Verträge den Konsumenten benachteiligen ("reduction of consumer welfare"), da sie die Möglichkeit eröffnen Preise zu erhöhen, die Auswahl reduzieren und Innovationen verhindern würden.
Ohne den Wortlaut zu kennen, gehe ich davon aus, dass es sich um eine Frage von Exklusivität im "Vertrieb" der Domainnamen mit .com und .net handelt. Da Verisign keine Konkurrenz von anderen Anbietern hat in Bezug auf diese Endungen, besteht natürlich ein gewisser Verdacht, dass derartige Verträge den Wettbewerb hindern könnten. Sofern man davon ausgeht, dass jede Domainnamenendung ein separater Markt darstellt, so würde mit einem Exklusivvertrag für .com jeglicher intrabrand-Wettbewerb ausgeschaltet.
Fraglich ist natürlich, was die Alternative zum bisherigen Vergabeverfahren der ICANN sein könnte. Wahrscheinlich wäre es nicht effizient, wenn ICANN mit mehreren hundert Registry-Gesellschaften Verträge abschliessen müsste. Die Transaktionskosten hierfür wären wohl zu hoch. Eventuell wäre aber eine umgekehrte Auktion denkbar, bei welcher alle paar Jahre verschiedene Registry-Gesellschaften um den Auftrag bieten würden.