Dienstag, Oktober 04, 2005

 

Google Print à l'européenne


Nach der allgemeinen Befürchtung in Frankreich einer "Amerikanisierung" des Weltkulturerbes und der wissenschaftlichen Informationen infolge der starken Ausrichtung von Google Print auf englischsprachige Werke, hat nun die EU Kommission eine Mitteilung mit dem Titel "i2010 Digitale Bibliotheken" veröffentlicht (siehe auch die diesbezügliche Homepage der Kommission). Diese Aktion überschneidet sich mit der Ankündigung von Google, dass Google Print erweitert wird und auch Werke in Französisch, Deutsch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch und Holländisch umfassen soll.

Die Mitteilung der Kommission legt die allgemeine Problematik dar und betont vor allem auch die m.E. grösste Herausforderung für ein derartiges Projekt: die urheberrechtliche Perspektive. Das Hauptproblem von Projekten wie Google Print ist dass schon die Aufnahme des eingelesenen Textes in die Datenbank des Betreibers als eine Reproduktion zu werten ist (siehe hierzu K. Lenz). Die Kommission erwähnt ins diesem Zusammenhang, dass hier unter Umständen eine der Ausnahmen für Bibliotheken, Archive, etc. zur Anwendung kommen könnten. Dies ist jedoch nicht eindeutig immer der Fall, da diesbezüglich die Richtlinie 2001/29/EG keine eigentliche Harmonisierung brachte - Artikel 5 der Richtlinie enthält lediglich die Möglichkeit eine Ausnahme und zudem wird die inhaltliche Ausgestaltung den Mitgliedstaaten überlassen.

Die Kommission schliesst diesbezüglich folgendes:

"Für Literatur bedeutet dies, dass nur Werke aus dem frühen 20. Jahrhundert oder ältere Werke ohne urheberrechtliche Beschränkungen verfügbar sind, je nach Todesjahr des Autors. Aber selbst wenn Urheberrechte abgelaufen sind, gestaltet sich die Lage nicht immer problemlos. Unterschiedliche Ausgaben eines Werks, an dem das Urheberrecht abgelaufen ist, können rechtlich geschützt sein, zum Beispiel durch Rechte an Einleitungen, Einbänden oder Typographien."

Somit ist eine digitale Bibliothek mit aktuellem (nicht gemeinfreiem) Inhalt gemäss der Kommission nur möglich falls ein Übereinkommen mit dem Rechteinhaber besteht oder falls eine Überarbeitung des Urheberrechts erfolgt. Will man uns hier implizit eine weitere Anpassung des Urheberrechts ankündigen? Dies scheint für eine umfassende Digitalisierung von urheberrechtlich geschützten Werken die einzige Möglichkeit zu sein, wenn nicht der direkte Weg einer Übereinkunft mit dem Rechteinhaber eingeschlagen wird. Es ist davon auszugehen, dass kommerzielle Projekte wie Google Print in Zukunft (in Anbetracht der hängigen Klagen von Autoren) vermehrt den Weg einer derartigen Übereinkunft einschlagen.

Fraglich ist, was die langfristige Konsequenz einer parallel geführten öffentlichen und privatwirtschaftlichen Digitalisierung sein wird. Wäre es nicht wünschenswert, wenn die Plattformen vereinheitlicht würden?



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