Sonntag, September 11, 2005
Microsoft v EU Kommission: Open Source
Was schon vor einigen Tagen zu vermuten war, hat sich nun bestätigt: Der Streit zwischen Kommission und Microsoft bezieht sich vor allem auf die Behandlung von Free und Open Source Software (siehe den Bericht bei Euractiv und Law & Justice). Unter diesen Lizenzvereinbarungen verpflichten sich die Entwickler dazu, den Source-Code der Software ganz oder teilweise offenzulegen um Weiterentwicklungen, etc. zu ermöglichen.
Dies scheint denn auch das Problem von Microsoft zu sein: Werden die lizenzierten Schnittstelleninformation in einem derartigen Programm eingebaut, so ist zu befürchten, dass diese sodann aufgrund des Source-Codes von nicht-lizenzierten Dritten entschlüsselt werden können. Eine Lizenzierung von Microsoft für diese spezifischen Schnittstelleninformationen wäre somit nicht mehr notwendig.
Sofern dieses Szenario aus technischer Sicht auch zutreffend ist, so wäre die Kommission natürlich in einem Dilemma: Sie hat die Offenlagung der Schnittstellen angeordnet, es ist jedoch klar, dass sie Microsoft nicht vollständig auf seine Immaterialgüterrechte zu verzichten hat. Eine indirekte vollständige Offenlegung über den Source code von Open Source Software könnte demnach zu weit gehen. Auf der anderen Seit muss natürlich auch klar sein, inwiefern Schnittstelleninformation als solche überhaupt geschützte Immaterialgüterrechte darstellen. Dieser Nachweis ist Microsoft überlassen.
Dies scheint denn auch das Problem von Microsoft zu sein: Werden die lizenzierten Schnittstelleninformation in einem derartigen Programm eingebaut, so ist zu befürchten, dass diese sodann aufgrund des Source-Codes von nicht-lizenzierten Dritten entschlüsselt werden können. Eine Lizenzierung von Microsoft für diese spezifischen Schnittstelleninformationen wäre somit nicht mehr notwendig.
Sofern dieses Szenario aus technischer Sicht auch zutreffend ist, so wäre die Kommission natürlich in einem Dilemma: Sie hat die Offenlagung der Schnittstellen angeordnet, es ist jedoch klar, dass sie Microsoft nicht vollständig auf seine Immaterialgüterrechte zu verzichten hat. Eine indirekte vollständige Offenlegung über den Source code von Open Source Software könnte demnach zu weit gehen. Auf der anderen Seit muss natürlich auch klar sein, inwiefern Schnittstelleninformation als solche überhaupt geschützte Immaterialgüterrechte darstellen. Dieser Nachweis ist Microsoft überlassen.