Dienstag, September 20, 2005

 

Microsoft: Weitere Ermittlungen der EU Kommission?


Verschiedenen Presseberichten (heise und The New York Times) ist zu entnehmen, dass die Kommission in Sachen Microsoft offenbar neue Beschwerden erhalten hat und weitere Ermittlungen (noch vor Abschluss des laufenden Gerichtsverfahrens) in Erwägung zieht. Die neuen Beschwerden beziehen sich laut NYT auf die Koppelung verschiedener Software Applikationen und entsprechen demnach sinngemäss dem schon entschiedenen Tatbestand der Koppelung des MediaPlayers mit dem Windows OS. Details sind keine bekannt, aber es wird vermutet, dass es sich um den "den Verkauf neuer PCs zusammen mit Office- und E-Mail-Software von Microsoft" handelt.

Folgende Punkte sind in diesem Zusammenhang von Interesse:

1. Vorausgesetzt, dass es sich erneut um eine ähnliche Koppelungskonstellation handelt, und vorausgesetzt, dass der Vorwurf der Missbräuchlichkeit korrekt ist, kann man sich fragen, ob die von der Kommission erzwungene Massnahme, die "Entbündelung" der Produkte, wirklich sinnvoll ist/war. Es scheint sich abzuzeichnen, dass die diesbezüglich Massnahmen im gegenwärtigen Microsoft-Verfahren ungeeignet war: Erstens ist es für den Konsument kaum sinnvoll ein Windows XP ohne Media Player (sog. "Windows XP N", für für Windows XP "nicht mit Media Player") zum selben Preis wie ein normales Windows XP zu erwerben. Zweitens kann der Besitzer eines Windows XP N mittels eines Updates die zusätzlichen Komponenten über das Internet herunterladen (Die Download-Website enthält folgenden Hinweis: "Durch die Installation von Mediapack wird sichergestellt, dass Softwareprogramme und Websites ordnungsgemäß funktionieren, die nicht in Windows XP Home Edition N oder Windows XP Professional N enthaltene Windows-Dateien benötigen.").

2. Es stellt sich die Frage, ob eine andere Massnahme den gewünschten Effekt erzielen könnte. Konkurrenten im Markt der gebündelten Programme tun sich vor allem schwer aufgrund der Tatsache, dass Windows XP eine hervorragendes Vertriebsplattform ist. Um einen Missbrauch dieser Marktposition zu verhindern könnte nicht nur eine Entbündelung, sondern alternative auch einen Zugang zur "Plattform" verlangt werden. Dem Konsumenten müsste somit die Wahl gegeben werden, ein Konkurrenzprodukt anstatt des Microsoft Produktes zu installieren. Die technische Lösung scheint aber kaum zumutbar: Entweder werden alle Alternativprogramme auf der vertriebenen CD/DVD mitverpackt, oder sämtliche Zusatzprogramme (inkl. derjenigen von Microsoft) werden auf einer gemeinsamen Internet-Plattform zum Download angeboten. Die erste Variante wäre u.U. aufgrund von Kapazitätsgrenzen des Speichermediums problematisch, die zweite Variante wäre nicht allen Benutzern zumutbar, da dies mit weiteren Kosten und unter Umständen mit einem grösseren Zeitaufwand verbunden wäre. [Alternativvorschläge sind willkommen und können als Kommentar angefügt werden!]

3. Falls sich die neuen Vorwürfe auf ähnliche Bündelungsmechanismen beziehen, wie schon der beim Europäischen Gericht erster Instanz anhängige Fall, so wäre es es unschön, wenn die Kommission erneut vergleichbare Massnahmen erlassen würde.

4. Dem NYT Artikel ist zu entnehmen, dass die von Microsoft gefahrene Verzögerungstaktik auch bezüglich neuer Vorwürfe zu funktionieren scheint:

"It's a typical Microsoft tactic to draw things out as much as possible, and in a way it's working because E.C.I.S. is so busy working on the appeal that it hasn't had time to submit a fresh complaint against Microsoft," (Aussage von Tom Vinje, CliffordChance)

Die Microsoft-Saga wird die Kommission wohl noch lange beschäftigen.


Comments:
Die Internet-Lösung scheint besser zu sein. Die blosse Trennung wäre auch eine ... dauerhafte Lösung :-)
 
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