Mittwoch, September 07, 2005

 

Freiberufliche Dienstleistungen und Wettbewerbsrecht


Die Kommission hat am 5. September 2005 ihren follow-up Bericht über den Wettbewerb bei freiberuflichen Dienstleistungen veröffentlicht. Dieser Bericht analysiert den Fortschritt der von der Kommission in einem früheren Bericht verlangten Öffnung der freiberuflichen Dienstleistungen mittels Überprüfung der Regulierung der freien Berufe im Hinblick auf ihre Kompatibilität u.a. mit den Wettbewerbsregeln.

Die Kommission befasst sich zudem in einem separaten (nur in Englisch verfügbaren) "Working paper" vor allem mit sechs Berufen - Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Apotheker und Wirtschaftsprüfer (inkl. Steuerberater) und untersuchte im Wesentlichen fünf Wettbewerbsbeschränkungen: (i) verbindliche Festpreise, (ii) Preisempfehlungen, (iii) Regeln für die Werbung, (iv) Zugangsvoraussetzungen und ausschliessliche Rechte und (v) Vorschriften für die zulässige Unternehmensform und die berufsübergreifende Zusammenarbeit. Das "Working paper" differenziert verschiedene Kategorien auf der Marktgegenseite, und stellt fest, dass der sog. "einmalige Nutzer" (Verbraucher und Haushalte) eines stärkeren Schutzes bedarf als die sog "Hauptnutzer" (Unternehmen und öffentlicher Sektor). Diese benötigten keinen oder nur einen sehr begrenzten Regelungsschutz. Weniger klar sei jedoch die Lage kleinerer Unternehmen. Grundsätzlich scheint die Kommission - auch wenn dies nicht ausdrücklich so ausgesprochen ist - in Richtung eines Konzepts zu weisen, welches "one stop-shops" für z.B. rechtliche und wirtschaftliche Beratung ermöglichen könnten. Dies ist vor allem auch im Kontext mit dem EuGH Urteil i.S. Wouters (C-309/99) von Interesse, da in diesem Fall festgehalten wurde, dass eine national Regelung, welche Gemeinschaftsbüros von Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten als nicht zulässig erachtet, keine wettbewerbsbeschränkende Wirkung hat und demnach nicht unter Art. 81 EGV fällt.

Der Bericht stellt weiter fest, dass bisher nur wenige Mitgliedstaaten effektiv tiefgreifende Strukturreformen vorgenommen haben (Dänemark, Niederlande, UK). Hingegen haben nationale Wettbewerbsbehörden 10 Fälle aufgegriffen und gemäss den EU-Wettbewerbs beurteilt. Zudem hat die Kommission bezüglich der Gebührenordnung mit Mindesthonoraren der belgischen Architektenkammer einen negativen Entscheid erlassen.

Schlussfolgernd verlangt die Kommission mehr Engagement der Mitgliedstaaten und fordert diese auf, den Reformprozess voran zu bringen.




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