Dienstag, August 30, 2005
Frankreich: Kartellabsprachen in der Mobilfunkindustrie?
Gemäss verschiedener Zeitungsberichte besteht der Verdacht, dass von 1997 bis 2003 zwischen den drei französischen Mobilfunkanbieter (Orange, Bouygues Telecom und SFR) eine Kartellabsprache bestand. Dies sei Inhalt eines vorläufigen Berichts der französischen Wettbewerbsbehörde. Der Abschluss des Verfahrens wird in einigen Monaten erwartet.
Wie Geradin/Petit anmerken, ist dies insbesondere interessant, da in den vergangenen Jahren immer wieder argumentiert wurde, dass parallele Preisentwicklungen im Mobilfunkmarkt als Hinweise auf eine kollektive Marktbeherrschung in einem oligopolistischen Markt zu werten sein könnten, oder aber von bewusstem Parallelverhalten ausgegangen werden kann. Jetzt zeigt sich jedoch, dass, zumindest für den Fall des französischen Marktes, die einfachste Erklärung auch die richtige ist: Zwischen den Wettbewerbern bestand wohl eine Absprache. Geradin/Petit weisen des weiteren auch auf den schon in den sechziger Jahren von Judge Richard Posner verfassten Artikel "Oligopoly and the Antitrust Laws: A Suggested Approach", (1969, 21 Stanford Law Review 1962) hin, in welchem Posner erklärt, dass die meisten Fälle von oligopolistischer Preisparallelität ihren Ursprung in einer Kartellabsprache haben.
Die Schweizerische Wettbewerbskommission hat sich schon im Jahr 2000 mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Die Untersuchung gegen die drei Schweizer Mobilfunkanbieter wurde jedoch eingestellt, da weder eine Wettbewerbsabrede, noch eine kollektive oder individuelle Marktbeherschung festgestellt werden konnte (Verfügung vom 3. Dezember 2001, in RPW 2002/1, S. 97 ff., siehe auch die Medienmitteilung vom 13. Dezember 2001).
Wie Geradin/Petit anmerken, ist dies insbesondere interessant, da in den vergangenen Jahren immer wieder argumentiert wurde, dass parallele Preisentwicklungen im Mobilfunkmarkt als Hinweise auf eine kollektive Marktbeherrschung in einem oligopolistischen Markt zu werten sein könnten, oder aber von bewusstem Parallelverhalten ausgegangen werden kann. Jetzt zeigt sich jedoch, dass, zumindest für den Fall des französischen Marktes, die einfachste Erklärung auch die richtige ist: Zwischen den Wettbewerbern bestand wohl eine Absprache. Geradin/Petit weisen des weiteren auch auf den schon in den sechziger Jahren von Judge Richard Posner verfassten Artikel "Oligopoly and the Antitrust Laws: A Suggested Approach", (1969, 21 Stanford Law Review 1962) hin, in welchem Posner erklärt, dass die meisten Fälle von oligopolistischer Preisparallelität ihren Ursprung in einer Kartellabsprache haben.
Die Schweizerische Wettbewerbskommission hat sich schon im Jahr 2000 mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Die Untersuchung gegen die drei Schweizer Mobilfunkanbieter wurde jedoch eingestellt, da weder eine Wettbewerbsabrede, noch eine kollektive oder individuelle Marktbeherschung festgestellt werden konnte (Verfügung vom 3. Dezember 2001, in RPW 2002/1, S. 97 ff., siehe auch die Medienmitteilung vom 13. Dezember 2001).