Sonntag, November 12, 2006
Effizienzbeurteilung nach Art. 81(3) EG
In meinem letzten "richtigen" Beitrag berichtete ich über die Entscheidung des EuG in Sachen GSK und die Interpretation von Artikel 81(3) EG in bezug auf die Freistellung von wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen. Auch nach Jahrzehnten der Anwendung dieses Artikels bestehen noch erhebliche Unsicherheiten über dessen korrekte Anwendung. Zwar kennt die Europäische Kommission eigene Leitlinien zur Anwendung (Bekanntmachung der Kommission — Leitlinien zur Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag). Diese sind vielfach nicht wirklich hilfreich bzw. unklar.
Nun hat eine andere Abteilung der Europäischen Kommission - die GD Unternehmen und Industrie (DG Enterprise) - einen eigenen Bericht zu dieser Problematik präsentiert. Die Publikation "Practical methods to assess efficiency gains in the context of Article 81(3) of the EC Treaty" ist leider nur - aber immerhin - auf Englisch verfügbar. Interessant ist, dass hier eine andere Generaldirektion - sozusagen als interne Konkurrenz - in den Tätigkeitsbereich der GD Wettbewerb eingreift.
Nun hat eine andere Abteilung der Europäischen Kommission - die GD Unternehmen und Industrie (DG Enterprise) - einen eigenen Bericht zu dieser Problematik präsentiert. Die Publikation "Practical methods to assess efficiency gains in the context of Article 81(3) of the EC Treaty" ist leider nur - aber immerhin - auf Englisch verfügbar. Interessant ist, dass hier eine andere Generaldirektion - sozusagen als interne Konkurrenz - in den Tätigkeitsbereich der GD Wettbewerb eingreift.