Mittwoch, September 13, 2006

 

Sind Sicherheitsfeatures wettbewerbsrechtlich bedenklich?


Verschiedenen Pressequellen ist zu entnehmen, dass sich die Europäische Kommission und Microsoft offenbar über die zulässigen Produkte Features von Microsoft's nächstem Betriebssystem Windows Vista streiten.

Zur Erinnerung, hier wurde schon einmal berichtet, dass Microsoft beabsichtigt, Windows Vista mit zusätzlichen Sicherheitsfeatures auszurüsten, welche heute teilweise von Drittanbietern angeboten werden (siehe "Wettbewerbsrechtliche Bedenken betr. Windows Vista?").

Der Sprecher von GD Wettbewerb, Jonathan Todd, äussert sich nun diesbezüglich wie folgt (siehe z.B. "EU, Microsoft clash over Vista security features"):

EU competition spokesman Jonathan Todd told a briefing it was up to Microsoft, as "a near monopolist", to ensure compliance with EU antitrust rules in the new system.

Open competition and diversity were the best way of improving software security, he said.

"Such diversity and innovation could be at risk if Microsoft was allowed to foreclose the existing competition in computer security markets ... by bundling its own security products into its dominant operating system," Todd said.

Das Argument, dass Microsoft keine zusätzlichen Features einbauen sollte, welche heute schon von Drittanbietern angeboten werden, habe ich im voran genannten Beitrag schon kommentiert. Wichtig zu beachten ist, dass die fortlaufende Weiterentwicklung eines Betriebssystems nicht zwingend nur durch einen "near monopolist" erfolgt, sondern auch durch andere Betriebssysteme schon vorher praktiziert wurde. So finden sich auch z.B. im MacOS verschiedene Features die zuvor von Drittanbietern erstellt wurden. Diese wurden entweder aufgekauft oder die Features kopiert. Auch wenn es vier konkurrenzierende Anbieter für Betriebssysteme geben würde, würden diese - sofern ein Bedürfnis der Konsumenten besteht - neue Features in ihre Betriebssysteme einbauen. Dies würde sicherlich auch in Bezug auf Sicherheitsfeatures geschehen, wenn es wirtschaftlicher wäre, diese intern zu produzieren.

Der zweite interessante Punkt bezüglich dieses Statements von Todd ist dass Microsoft sozusagen selbst zu wissen habe was sie tun dürfen. Anlässlich einer Pressekonferenz am 12. September sagte er zudem "It is not up to the Commission to tell Microsoft definitvely the precise form that Vista should take ... the Commission does not intend to prevent Microsoft from improving the security of its product ... diversity and innovation could be at risk if Microsoft was allowed to foreclose the existing competition in security software markets". Das kann für Microsoft natürlich höchst problematisch sein, denn je nachdem wie der Media Player Teil der Kommissionsverfügung interpretiert ist praktisch jegliches Bundling unzulässig. Somit darf Microsoft zwar die Sicherheit ihrer Produkte erhöhen, aber bitte nicht so stark, dass andere Anbieter von den übrigbleibenden Sicherheitsmängeln noch leben können. Wenn "diversity und innovation" durch ein Bundling effektiv abnehmen würden, so wäre dies messbar daran ob Viren und Schädlingsprogramme sich vermehrt auf Vista verbreiten trotz der neuen Features. Ist dies der Fall, so besteht natürlich wieder Raum für Drittanbieter, welche ein besseres Produkt verkaufen können. Wenn nicht, so hat der Konsument von der Internalisierung der Sicherheitsfeatures profitiert. Zudem ist sowieso denkbar, dass diejenigen Anwender, die effektiv um Sicherheit besorgt sind, sowieso ein Virenschutzprogramm von Drittanbietern offerieren können. Auf jeden Fall scheint mir die Situation genug unklar damit die Kommission hier klar sagt, was sie als sanktionsbehaftetes Verhalten erachtet.

Comments: Kommentar veröffentlichen

<< Home


This page is powered by Blogger. Isn't yours?