Donnerstag, März 30, 2006

 

US-Gericht will nicht in EU-Kommissionsverfahren eingreifen


Wie dem Bericht von Reuters ("US judge denies Microsoft subpoenas against rivals") zu entnehmen ist, hat ein Bezirksgericht in Kalifornien gestern die Klage von Microsoft auf Offenlegung der Korrespondenz zwischen der EU-Kommission und zwei Wettbewerbern (Sun und Oracle) abgewiesen. Zwei weitere Klagen in Boston und und New York (gegen IBM und Novell) sind noch hängig.

Soweit mein Verständnis richtig ist, dient das subpoena Verfahren dazu, in einem strittigen Verfahren Zugriff auf Beweisstücke zu erhalten, welche für das Verfahren erheblich sind. Dies scheint bei der Kommunikation zwischen der Kommission und den Wettbewerbern wohl der Fall zu sein. Der Kommission würde dies natürlich nicht gefallen, wenn so durch die Hintertür Einblick erlangt wird in Dokumente welche die Kommission lieber für sich behalten würde.

Das US-Gericht begründete die Abweisung wie folgt: "Microsoft has attempted to cast the DG-Competition as an 'adversary.' In light of the nature of the European Commission, that label is incorrect" und "As a matter of comity, this court presumes the neutrality of both the DG-Competition and the European Commission" ... dies wirft natürlich die Frage auf, ob dann ein subpoena möglich wäre, wenn das Verfahren vor dem Gerichtshof weitergeführt würde? Dann wäre die Kommission wohl nicht mehr als neutral zu betrachten.

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