Donnerstag, März 30, 2006

 

Verbot einer Pressekonferenz?


Aus der Presse ist zu erfahren, das die für heute um 13.15 angesagte Pressekonferenz von Brad Smith, der General Counsel's von Microsoft, betreffend des Hearings in Sachen EU Kommission / Microsoft abgesagt wurde.

Der Grund sei, dass der Anhörungsbeauftragte ("hearing officer") verlangt habe, dass die Vertraulichkeit/Geheimhaltung des Anhörungsverfahrens gewahrt werden sollte. Ich frage mich nur, ob die die Nichtöffentlichkeit des Verfahrens (Art. 14 Abs. 6 der Verordnung Nr. 773/2004) auch bedeutet, dass der Inhalt des Hearings an sich geheim ist. Sofern keine Geschäftsgeheimnisse von Dritten veröffentlicht werden, sollte einer Berichterstattung über die Anhörung eigentlich nichts im Wege stehen.

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