Dienstag, Dezember 13, 2005
Patent ambush: Änderungen der ETSI Regelungen
Die Europäische Kommission hat heute per Pressemitteilung bekanntgegeben, dass ihre Nachforschungen hinsichtlich des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (“European Telecommunications Standardisation Institute”/ ETSI) infolge der jüngsten Änderung der ETSI-Normungsregeln eingestellt wurden:
"Die Nachforschungen der Kommission hinsichtlich der ETSI-Regeln wurden durch Bedenken ausgelöst, dass diese Regeln nicht ausreichend gegen das Risiko einer so genannten Situation vom Typ “patent ambush” während der ETSI-Normungsverfahren schützen. So kann beispielsweise während der Entwicklung einer Norm ein Unternehmen bewusst geheim halten, dass es ein wichtiges geistiges Eigentumsrecht für diese Norm besitzt, um dann nach der Annahme dieser Norm dieses geistige Eigentumsrecht zu deklarieren und bekannt zu geben. Auf diese Art und Weise kann das Unternehmen Kontrolle über die Norm gewinnen und ein potenziell nicht gerechtfertigtes Hindernis zu ihrem Zugang schaffen. Selbst wenn der eigentliche Anspruch auf das geistige Eigentumsrecht als solcher legitim ist, kann die Vorgehensweise des Unternehmens dazu führen, dass möglicherweise alternative Technologien künstlich außer Acht gelassen werden und der Wettbewerbsprozess verzerrt wird. "
Interessant wäre es natürlich zu erfahren, welche Regeln eine Standardisierungsvereinbarung befolgen muss, um nach Ansicht der Kommission genügend sicher gegen einen "patent ambush" zu schützen.
Zudem ist auch von Interesse, dass die Kommission mittels einer derartigen Regelung versucht zu verhindern, dass aufgrund der Einarbeitung des Patents in einen Standard eine beherrschende Marktposition entstehen kann. Sozusagen eine ex ante Verhinderung eines hypothetischen Art. 82 EGV Verstosses? Oder gibt es eine andere Grundlage für das Eingreifen der Kommission?
"Die Nachforschungen der Kommission hinsichtlich der ETSI-Regeln wurden durch Bedenken ausgelöst, dass diese Regeln nicht ausreichend gegen das Risiko einer so genannten Situation vom Typ “patent ambush” während der ETSI-Normungsverfahren schützen. So kann beispielsweise während der Entwicklung einer Norm ein Unternehmen bewusst geheim halten, dass es ein wichtiges geistiges Eigentumsrecht für diese Norm besitzt, um dann nach der Annahme dieser Norm dieses geistige Eigentumsrecht zu deklarieren und bekannt zu geben. Auf diese Art und Weise kann das Unternehmen Kontrolle über die Norm gewinnen und ein potenziell nicht gerechtfertigtes Hindernis zu ihrem Zugang schaffen. Selbst wenn der eigentliche Anspruch auf das geistige Eigentumsrecht als solcher legitim ist, kann die Vorgehensweise des Unternehmens dazu führen, dass möglicherweise alternative Technologien künstlich außer Acht gelassen werden und der Wettbewerbsprozess verzerrt wird. "
Interessant wäre es natürlich zu erfahren, welche Regeln eine Standardisierungsvereinbarung befolgen muss, um nach Ansicht der Kommission genügend sicher gegen einen "patent ambush" zu schützen.
Zudem ist auch von Interesse, dass die Kommission mittels einer derartigen Regelung versucht zu verhindern, dass aufgrund der Einarbeitung des Patents in einen Standard eine beherrschende Marktposition entstehen kann. Sozusagen eine ex ante Verhinderung eines hypothetischen Art. 82 EGV Verstosses? Oder gibt es eine andere Grundlage für das Eingreifen der Kommission?