Freitag, September 09, 2005

 

Microsoft v EU Kommission: Streit um Schnittstelleninformationen


Gemäss Presseberichten hat Microsoft im Zusammenhang mit der Erfüllung der im März 2004 von der Kommission auferlegten Sanktionen (siehe die damalige Pressemitteilung der Kommission) erneut ein Rechtsmittel beim Gericht erster Instanz eingelegt.

Laut dem vorgenannten Bericht solle das Rechtsmittel im Zusammenhang mit der von der Kommission verlangten Offenlegung von Schnittstelleninformationen eingelegt worden sein. Weitere Informationen scheinen nicht vorhanden zu sein. In ihrem Entscheid vom März 2004 hat die Kommission Microsoft unter anderem zur Veröffentlichung der Schnittstellenspezifikationen für die Server-Kommunikation verpflichtet. Ohne den genauen Hintergrund des Rechtsmittels von Microsoft zu kennen, ist davon auszugehen, dass sich der Streit auf die anzuwendenden Lizenzbedingungen bezieht.

Das Problem im Zusammenhang mit der Zwangsauflage einer Lizenzpflicht ist natürlich, dass Microsoft auch innerhalb diese Bedingungen versuchen wird, soweit wie möglich die eigenen IP-Rechte zu schützen und das Maximum an Lizenzgebühren auszubedingen (siehe hierzu auch das Microsoft-Lizenzierungsprogramm welche Teil der aussergerichtlichen Einigung im US-Kartellverfahren waren). Vor allem für Programmierer der Open Source Szene werden die Lizenzen wohl einerseits finanziell praktisch unerschwinglich sein, und andererseits wird Microsoft nicht erlauben, dass die Protokolle in Open Source Programme eingebaut werden, da sonst die Schnittstelleninformation vollständig offen gelegt würden. Zudem ist die wirtschaftliche Bemessung der Lizenzgebühr für die Kommission natürlich nicht einfach zu tätigen. Dies greift weitgehend in die unternehmerische Freiheit von Microsoft ein und wäre eher eine Aufgabe für eine Regulierungs- denn für eine Wettbewerbsbehörde.

Microsoft hat der Kommission einen Vorschlag eingereicht. Offenbar konnten sich die Kommission und Microsoft hierüber nicht einigen, so dass ein Entscheid der Kommission diesbezüglich erging. Somit ist auch nach fast 18 Monaten seit dem Erlass der ursprünglichen Entscheidung noch keine Offenlegung der Schnittstelleninformation erfolgt. Microsoft dürfte dies als Erfolg werten.


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