Mittwoch, März 21, 2007

 

"Wettbewerbshüter im Kreuzfeuer"


Die Kollegen Marcel Meinhardt und Astrid Waser kritisierten anlässlich des letzten Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechtsseminar am Europa-Institut Zürich diverse Praktiken der Schweizer Wettbewerbskommission. Der Tagesanzeiger berichtet hierzu im Artikel "Wettbewerbshüter im Kreuzfeuer" :

"Vorabklärungen. Die Behörde informiert teilweise über so genannte Vorabklärungen und nennt Namen der untersuchten Firmen. «Das Kartellgesetz stellt dafür keine Rechtsgrundlage dar», sagte Meinhardt. Im Klartext: Mit jeder Publikation einer Vorabklärung, etwa im Fall Armasuisse/Transporthelikopter, verletze das Sekretariat das Gesetz.

Stand des Verfahrens. Das Sekretariat informiert vor Abschluss des Verfahrens über seinen Antrag an die Wettbewerbskommission, so zuletzt passiert beim Tessiner Asphaltkartell. «Das Gesetz ermächtigt die Behörde nicht zu einem solchen Schritt», so Meinhardt, der eine der beklagten Parteien vertreten hat.

Voreingenommenheit. Die Behörde unterstellt Unternehmen ein wettbewerbswidriges Verhalten, ohne dass es zu einer Verurteilung gekommen wäre. Beispiel Ticketcorner. Vor Weihnachten stellte das Sekretariat seine Untersuchungen gegen das Billettvermittlungs-Unternehmen ein. Dennoch hiess es in der Mitteilung, dass Ticketcorner seine «marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte». Und dies obwohl die Rekurskommission den Entscheid der Wettbewerbskommission vollständig aufgehoben hatte."
In einem der Fälle wurde eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Sekretariat eingereicht. Aufsichtsstelle ist der Präsident der Wettbewerbskommission, Walter Stoffel.



Comments: Kommentar veröffentlichen

<< Home


This page is powered by Blogger. Isn't yours?