Sonntag, August 27, 2006

 

Vom BlackBerry zum CrackBerry?


Nicht unbedingt ein exklusiv juristisches Thema, aber in Anbetracht der Technologisierung unserer Zunft trotzdem unterhaltsam:

Do BlackBerry's help or harm?

Interessant ist vor allem auch die Schlussfrage, ob ein "technologiesüchtiger" Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Schadenersatz verlangen kann ...

 

Net Neutrality und Antitrust


Seit Monaten geistert in den USA nun die Diskussion über eine allfällige Verpflichtung zu Netzneutralität ("Net Neutrality") herum. Kurz gesagt geht es hier um die Frage, ob die Netzwerkbetreiber (wie z.B. Festnetz- und Kabelnetzwerbetreiber) dazu verpflichtet sind, die Inhalte welche auf ihrem Netz transportiert werden gleichberechtigt zu behandeln. Ursprünglich bestand in den USA eine derartige Pflicht, diese wurde aber im letzen Herbst von der amerikanischen Federal Communications Commission (FCC) aufgehoben, so dass nun grundsätzlich die Möglichkeit zu einer differenzierten Behandlung besteht. In Europa bestand jedoch nie eine Pflicht zu Gleichbehandlung.

Netzwerkbetreiber in den USA wünschen die Möglichkeit, dass Unternehmen, welche ihre Inhalte prioritär/schneller transportiert sehen wollen, dies auch bezahlen sollten. Einige Diensteanbieter fürchten, dass dies zu einer Diskriminierung gewisser Diensteanbieter zugunsten etwa der eigenen Dienste der Netzwerkbetreiber führen könnte. In einem c't-Interview wird dies etwa wie folgt formuliert:

"In einer Welt ohne Netzneutralitätsregeln können die Netzbetreiber bestimmen, wofür das Netz genutzt wird. Konkurriert eine Anwendung mit einer Anwendung der Netzbetreiber, können sie sie von ihrem Netzwerk ausschließen. Die an das Netz angeschlossenen Kunden haben dann keine Möglichkeit mehr, die Anwendung zu nutzen. So haben Telefonnetzbetreiber nicht unbedingt ein Interesse daran, ihre Telefonkunden an Internet-Telefonieanbieter zu verlieren – ein guter Grund, die Nutzung von Internet-Telefonie einfach technisch zu verhindern. Wegen der damit verbundenen Werbeeinnahmen möchte ein Netzbetreiber seine Kunden am liebsten auf sein eigenes Portal leiten – ein guter Grund, Zugriffe auf das eigene Portal schneller zu transportieren und damit dessen Nutzung für die Kunden attraktiver zu machen. Über Erfolg oder Misserfolg von Anwendungen bestimmen dann nicht mehr der Markt, sondern die Netzbetreiber."
Vielfach hört man nun den Ruf, dass diese "Problematik" mittels Regulierung des Netzzuganges und der -nutzung gelöst werden muss um eine Diskriminierung gewisser Netzinhalte zu verhindern. Meines Erachtens scheint jedoch fragwürdig, ob hier mittels Regulierung eingegriffen werden muss. Derartige Situationen sollten eigentlich durch den Markt geregelt werden. Und nur im Falles des Marktversagens sollte eingegriffen werden. Auch dann sind natürlich in erster Linie die Wettbewerbsregeln anzuwenden um etwa einer allfälligen Diskriminierung von Fremddiensten gegenüber der eigenen Dienste entgegenzuwirken.

Auch die FTC scheint dies so zu sehen. FTC Chairwoman Deborah Platt Majoras äusser sich hierzu wie folgte:
"The FTC's Internet Access Task Force is looking carefully at the issues raised by calls for network neutrality laws. . . . I urge caution in proceeding on the issue. I . . . question the starting assumption that government regulation, rather than the market itself under existing laws, will provide the best solution to a problem,"
"I ask myself whether consumers will stand for an Internet that suddenly imposes restrictions on their ability to freely explore the Internet or does not provide for the choices they want. And I further ask why network providers would not continue to compete for consumers' dollars by offering more choices, not fewer. We make a mistake when we think about market scenarios simply as dealings between and among companies; let us not forget who reigns supreme: the consumer." FTC Chairman Addresses Issue of "Net Neutrality"
Dem kann ich mich eigentlich nur anschliessen. Der allgemeine Ruf nach zusätzlicher Reglementierung sobald ein Resultat nicht den eigenen Erwartungen/Interessen entspricht finde ich persönlich gefährlich. Staatliche Reglementierung kann sinnvoll sein in gewissen Situation, wie etwa um nach der Liberalisierung eines Staatsmonopols den Wettbewerbsprozess zu starten. Ansonsten sollte meines Erachtens zuerst abgewartet werden ob der Markt überhaupt ein spezifisches Versagen aufweist. Dass keine diesbezügliche Regelung in Europa besteht und bisher offenbar auch keine Probleme aufgetaucht sind, zeigt, dass nicht zwingend ein Problem entstehen wird.

Zudem kann eine Differenzierung bei gewissen Inhalten ja auch für den Konsumenten vorteilhaft sein, da ihm so etwa gewisse Dienste mit verbesserter Qualität (höherer Datendurchsatz für video-on-demand zum Beispiel) ermöglicht werden. Sollte es wirklich Probleme geben, so kann auch das Wettbewerbsrecht ex-post regulierend eingreifen. Sofern z.B. ein Netzanbieter den Zugang gewisser Dienste gegenüber eigenen Diensten blockiert oder behindert, kann dies unter Umständen als wettbewerbsrechtlich unzulässige Verhaltensweise gesehen werden.

Donnerstag, August 24, 2006

 

Jubiläum!


So, da waren die letzten Wochen ein wenig arm an News, die Arbeitsbelastung etwas höher und die sozialen Verpflichtungen häufiger, und schon habe ich das Jubiläum meines Blogs verpasst ... am 20. August 2005 habe ich begonnen (mehr oder weniger) regelmässig meinen Blog zu füttern. Und nun sind wir 12 Monate, 111 Meldungen und 6'839 visits später hier angelangt. Und eigentlich bin ich ja recht zufrieden, dass sich täglich doch durchschnittlich 15-20 "Competition law nerds" auf meine Seite verirren ... vor allem in Anbetracht der z.T. schwer verdaulichen Thematik.

Ich hoffe, dass sich die regelmässigen (wie auch die unregelmässigen) Leser sich ein wenig an meinen Beiträgen erfreut haben und auch weiterhin dem Blog treu bleiben.

Montag, August 07, 2006

 

FTC: Rambus - unrechtmässige Erlangung einer marktbeherrschenden Stellung


Die Federal Trade Commission der USA entschied am 3. August, dass der Speicherproduzent Rambus gegen Section 2 des Sherman Act verstossen hat, indem eine Technologie von Rambus in vier Industriestandards für DRAM Speicher (Dynamic Random Access Memory) eingeschlossen wurden (siehe hier die Pressemitteilung mit Links zu den zusätzlichen Dokumenten). So konnte Rambus mittels täuschender Manöver ("deceptive conduct") ihre patentgeschützten Technologien innerhalb eines industrieweiten Standardisierungsprozess der Joint Electron Device Engineering Council (JEDEC) einfliessen lassen, was zu einer Erlangung einer marktbeherrschenden Stellung in vier verschiedenen Speichermärkten führte.

JEDEC habe ausdrücklich nach Informationen von allen teilnehmenden Parteien gefragt um ein sog. patent ambush zu verhindern und Rambus habe seine Entwicklungen und Patente nicht offen gelegt obwohl klar war, dass dies von Wichtigkeit für den Standardisierungsprozess war. Noch nicht festgelegt wurde, welches die angebrachte Abhilfemassnahme in diesem Fall sein kann.

Sonntag, August 06, 2006

 

Art. 82: Webcast der Anhörung durch die Kommission


Die Europäische Kommission geht mit der Zeit und hat bezüglich des Art. 82 Diskussionspapiers nun die gesamte Anhörung als Webcast zur Verfügung gestellt. Die Videos können hier gefunden werden:

http://ec.europa.eu/comm/competition/antitrust/others/article_82_webstream.html


Viel Spass!



This page is powered by Blogger. Isn't yours?