Montag, September 17, 2007

 

Microsoft: Entscheidung des CFI


Heute um 0940 Uhr wurde die Pressemitteilung des Europäischen Gerichts erster Instanz in Sachen Microsoft v Kommission veröffentlicht:

PRESS RELEASE No 63/07; 17 September 2007; Judgment of the Court of First Instance in Case T-201/04

Das Gericht erster Instanz hat entschieden, dass die die Entscheidung der Kommission in Bezug auf den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung korrekt war. Beide Teile der Entscheidung (Interoperabilitätsinformationen und Unbundling des Media Players) wurden bestätigt. Die Busse wurde in der Höhe von EUR 497 Millionen ebenfalls bestätigt.

Aufgehoben wurde jedoch die Einsetzung des sog. "Monitoring Trustees". Dies sei gesetzlich nicht vorgesehen und würde die Kompetenzen der Kommission überschreiten.

Die Entscheidung im Volltext ist zur Zeit erst bei Microsoft selbst abzurufen:

http://www.microsoft.com/presspass/presskits/eucase/default.mspx

In den nächsten Tagen und Wochen werden wohl noch viele Diskussionen und Artikel diesbezüglich erfolgen. Es ist prima vista erstaunlich, dass insbesondere die Offenlegung der Interoperabilitätsinformationen ohne weiteres bestätigt wurde. Dies wird erhebliche Auswirkungen auch in anderen Fällen haben. Mit dieser Entscheidung wurde der Anwendungsbereich des Missbrauchstatbestands der "Verweigerung einer Geschäftsbeziehung" erheblich erweitert.

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