Donnerstag, Juni 28, 2007
Resale Price Maintenance: The Wind has changed!
Wie hier schon im Januar angekündigt (siehe "Resale Price Maintenance: The wind of change?") ist das Thema Preisbindung zweiter Hand / Resale Price Maintance (RPM) zur Zeit in den USA wieder aktuell. Der US Supreme Court hatte sich im Fall LEEGIN CREATIVE LEATHER PRODUCTS, INC., v. PSKS, INC., KAY’S KLOSET mit der Frage auseinanderzusetzen, ob RPM per se illegal sei oder ob die sog. rule of reason zur Anwendung kommt, also die Wettbewerbsbeschränkung je nach Sachlage analysiert werden muss.
Der US Supreme Court hat heute sehr knapp (5 zu 4 Stimmen) dafür entschieden die bald 100 Jahre alte Dr. Miles Praxis (vgl. Dr. Miles Med. Co. v. John D. Park & Sons Co., 220 U.S. 373 (1911)), nach welcher RPM per se illegal ist, aufzuheben. Grund hierfür waren ökonomische Überlegungen, wonach RPM Vereinbarungen einen positiven wirtschaftlichen Gesamteffekt (vor allem auch auf den Interbrand-Wettbewerb) haben können. Wichtig für den Wettbewerb ist nicht einzig der Intrabrand-Wettbewerb (Wettbewerb innerhalb derselben Marke), sondern vor allem der Interbrand-Wettbewerb (Wettbewerb zwischen verschiedenen Produkten/Marken). Neu wird also RPM in den USA nach dem rule of reason Standard beurteilt, womit die Vereinbarung eines Minimalpreises in vertikalen Vertragsbeziehungen nicht mehr per se illegal ist.
Die Entscheidung des US Supreme Court findet sich hier:
http://www.supremecourtus.gov/opinions/06pdf/06-480.pdf
Jetzt kann man gespannt sein, wie diese Entwicklung auf unserer Seite des Atlantiks rezipiert wird. In der Schweiz schienen ja die Fronten diesbezüglich bisher eher verhärtet (siehe z.B. "Schweiz: Vernehmlassung zur neuen Bekanntmachung über Vertikalabreden").
Der US Supreme Court hat heute sehr knapp (5 zu 4 Stimmen) dafür entschieden die bald 100 Jahre alte Dr. Miles Praxis (vgl. Dr. Miles Med. Co. v. John D. Park & Sons Co., 220 U.S. 373 (1911)), nach welcher RPM per se illegal ist, aufzuheben. Grund hierfür waren ökonomische Überlegungen, wonach RPM Vereinbarungen einen positiven wirtschaftlichen Gesamteffekt (vor allem auch auf den Interbrand-Wettbewerb) haben können. Wichtig für den Wettbewerb ist nicht einzig der Intrabrand-Wettbewerb (Wettbewerb innerhalb derselben Marke), sondern vor allem der Interbrand-Wettbewerb (Wettbewerb zwischen verschiedenen Produkten/Marken). Neu wird also RPM in den USA nach dem rule of reason Standard beurteilt, womit die Vereinbarung eines Minimalpreises in vertikalen Vertragsbeziehungen nicht mehr per se illegal ist.
Die Entscheidung des US Supreme Court findet sich hier:
http://www.supremecourtus.gov/opinions/06pdf/06-480.pdf
Jetzt kann man gespannt sein, wie diese Entwicklung auf unserer Seite des Atlantiks rezipiert wird. In der Schweiz schienen ja die Fronten diesbezüglich bisher eher verhärtet (siehe z.B. "Schweiz: Vernehmlassung zur neuen Bekanntmachung über Vertikalabreden").
Wettbewerbskommission: Vernehmlassungsbericht zur Erschöpfung im Patentrecht
Nachdem ich in Bezug auf die Pressemitteilung vom 26. Juni 2007 zur Frage der internationalen Erschöpfung im Patentrecht die fehlende Begründung kritisierte, findet sich nun heute der zugehörige Vernehmlassungsbericht (nur auf Französisch) auf der Webseite der Wettbewerbskommission:
Révision de la loi sur les Brevets d’invention – Décision sur le système d’épuisement en droit des brevets – Procédure de consultation
Dieses Schreiben beinhaltet nun einige weitere Argumente und Ausführungen der Weko zu dieser Thematik.
Weitere Hintergründe und den Bericht des Eidgenössischen Instituts für gesitiges Eigentum finden sich hier: Parallelimporte
Révision de la loi sur les Brevets d’invention – Décision sur le système d’épuisement en droit des brevets – Procédure de consultation
Dieses Schreiben beinhaltet nun einige weitere Argumente und Ausführungen der Weko zu dieser Thematik.
Weitere Hintergründe und den Bericht des Eidgenössischen Instituts für gesitiges Eigentum finden sich hier: Parallelimporte
Mittwoch, Juni 27, 2007
EU: Untersagung Ryanair - Aer Lingus
Die Europäische Kommission hat heute die Übernahme von Aer Lingus durch Ryanair untersagt:
Fusionskontrolle: Kommission untersagt geplante Übernahme von Air Lingus durch Ryanair
Diese Untersagung ist die erste seit 3 Jahren (damals wurde der Energiedeal EDP/GDP untersagt) und meines Wissens die erste Untersagung eines Zusammaneschlusses von Fluggesellschaften. Dies ist interessant, da sämtliche Konsolidierungen in der europäischen Flugbranche (z.B. LUfthansa/Swiss, Lufthansa/Eurowings, Air France/KLM, etc.) bisher zugelassen wurde (zum Teil mit Zusagen). Dass nun ausgerechnet ein Zusammenschluss der Low-cost Carrier untersagt wird, dürfte nicht überall verstanden werden (insbesondere CEO Michael O'Leary wird sich dagegen wehren). Knackpunkt in diesem Fall war wohl, dass es sich um zwei in Irland stationierte Gesellschaften handelte und so der irische Markt unter Umständen besonders davon betroffen sein könnte.
Im Bewusstsein um dies Problemlage hat die Kommission zudem ein klärendes FAQ veröffentlicht:
Mergers: Commission's prohibition of Ryanair's proposed acquisition of Aer Lingus – frequently asked questions
Fusionskontrolle: Kommission untersagt geplante Übernahme von Air Lingus durch Ryanair
Diese Untersagung ist die erste seit 3 Jahren (damals wurde der Energiedeal EDP/GDP untersagt) und meines Wissens die erste Untersagung eines Zusammaneschlusses von Fluggesellschaften. Dies ist interessant, da sämtliche Konsolidierungen in der europäischen Flugbranche (z.B. LUfthansa/Swiss, Lufthansa/Eurowings, Air France/KLM, etc.) bisher zugelassen wurde (zum Teil mit Zusagen). Dass nun ausgerechnet ein Zusammenschluss der Low-cost Carrier untersagt wird, dürfte nicht überall verstanden werden (insbesondere CEO Michael O'Leary wird sich dagegen wehren). Knackpunkt in diesem Fall war wohl, dass es sich um zwei in Irland stationierte Gesellschaften handelte und so der irische Markt unter Umständen besonders davon betroffen sein könnte.
Im Bewusstsein um dies Problemlage hat die Kommission zudem ein klärendes FAQ veröffentlicht:
Mergers: Commission's prohibition of Ryanair's proposed acquisition of Aer Lingus – frequently asked questions
Dienstag, Juni 26, 2007
Wettbewerbskommission: Nationale, regionale oder internationale Erschöpfung?
Die Wettbewerbskommission hat heute eine Stellungnahme zur derzeit andauernden Diskussion zur Frage der nationalen Erschöpfung im Schweizerischen Patentgesetz abgegeben:
Patentrecht – Die Weko spricht sich für einen Wechsel im System der Erschöpfung aus
Gemäss der - sehr kurz gehaltenen und kaum begründeten - Pressemitteilung empfiehlt die Wettbewerbskommission eine Abkehr der bisher geltenden nationalen Erschöpfung im Patentrecht. Dies wird damit begründet, dass so die Märkte für ausländische Importe geöffnet werden. Dies sei notwendig, da der nationale Markt abgeschottet sei. Interessanterweise führt die Wettbewerbskommission jedoch keine Beispiele für effektiv vorgefundene Marktabschottungen an. So ist in den letzten Jahren auch in der Praxis kein derartiger Fall bekannt.
Die Wettbewerbskommisison schlägt vor die internationale oder eventuell die regionale Erschöpfung innerhalb der EU einzuführen. Die zweite Option erscheint problematisch, scheint sie doch ein völkerrechtswidriges Verhalten vorzuschlagen. Die Einführung einer regionalen Erschöpfung stünde im Widerspruch zu den WTO Abkommen.
Patentrecht – Die Weko spricht sich für einen Wechsel im System der Erschöpfung aus
Gemäss der - sehr kurz gehaltenen und kaum begründeten - Pressemitteilung empfiehlt die Wettbewerbskommission eine Abkehr der bisher geltenden nationalen Erschöpfung im Patentrecht. Dies wird damit begründet, dass so die Märkte für ausländische Importe geöffnet werden. Dies sei notwendig, da der nationale Markt abgeschottet sei. Interessanterweise führt die Wettbewerbskommission jedoch keine Beispiele für effektiv vorgefundene Marktabschottungen an. So ist in den letzten Jahren auch in der Praxis kein derartiger Fall bekannt.
Die Wettbewerbskommisison schlägt vor die internationale oder eventuell die regionale Erschöpfung innerhalb der EU einzuführen. Die zweite Option erscheint problematisch, scheint sie doch ein völkerrechtswidriges Verhalten vorzuschlagen. Die Einführung einer regionalen Erschöpfung stünde im Widerspruch zu den WTO Abkommen.