Mittwoch, Juli 05, 2006
EU: Neue Bussgeldleitlinien der Kommission
Die Europäische Kommission hat neue Bussgeldleitlinien angekündigt, welche die Leitlinien von 1998 ersetzen werden (siehe meinen vorherigen Eintrag "Neue Bussgeldleitlinien". Die neuen Leitlinien sind ganz der verstärkten präventiven Wirkung und der Bekämpfung von horizontalen Vereinbarungen bzw. Kartellen. Anbei noch einige zusätzliche Bemwekungen.
Die Hauptpunkt in welchen die Leitlinien die bisherige Praxis verändern sind die folgenden:
Die Hauptpunkt in welchen die Leitlinien die bisherige Praxis verändern sind die folgenden:
- Der Grundbetrag der Busse richtet sich neu nach dem Umsatz mit den von der Wettbewerbsbeschränkung betroffenen Produkten bzw. Dienstleistungen.
- Die Anzahl Jahre während welchen an einer Beschränkung teilgenommen wurde dient als Multiplikator für den Grundbetrag.
- Jede noch so kurze Beteiligung an einer horizontalen, schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkung wird zusätzlich mit einer sog. "Eintrittsgebühr" von bis zu 25% des Grundbetrags geahndet.
- Wiederholungstäter werden mit bis zu 100% pro Rückfalltatt geahndet.
- Bei hohen Umsätzen eines Unternehmens mit nicht betroffenen Produkten/Dienstleistungen kann die Busse zusätzlich erhöht werden.
- Eine Erhöhung der Busse kann auch stattfinden um den erwirtschafteten Gewinn abzuschöpfen.