Mittwoch, Juli 05, 2006

 

EU: Neue Bussgeldleitlinien der Kommission


Die Europäische Kommission hat neue Bussgeldleitlinien angekündigt, welche die Leitlinien von 1998 ersetzen werden (siehe meinen vorherigen Eintrag "Neue Bussgeldleitlinien". Die neuen Leitlinien sind ganz der verstärkten präventiven Wirkung und der Bekämpfung von horizontalen Vereinbarungen bzw. Kartellen. Anbei noch einige zusätzliche Bemwekungen.

Die Hauptpunkt in welchen die Leitlinien die bisherige Praxis verändern sind die folgenden:
Grundsätzlich ist die Hauptstossrichtung der Novellierung zu begrüssen. Die Berechnung des Grundbetrags in Relation zum Umsatz mit den betroffenen Gütern/Dienstleistungen führt zu einer verbesserten Berücksichtigung des effektiven wettbewerblichen Schädigungspotentials einer Beschränkung. Die bisherige Berechnung aufgrund von Pauschalbeträgen nach Schwere des Vergehens war diesbezüglich unbefriedigend. Ein weiterer positiver Punkt ist die verstärkte Fokussierung auf horizontale Vereinbarungen, was implizit anerkennt, dass vertikale Vereinbarungen wesentlich geringere wettbewerbsschädigende Auswirkungen hat. Es wird sich zeigen, ob die Leitlinien in all ihren Details der Überprüfung durch die Euriopäischen Gerichte widerstehen wird. Einige der Einzelregeln können je nach Situation dazu führen, dass ev. der gesetzliche Rahmen von Art. 23 der Verordnung 1/2003 überschritten wird.

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