Mittwoch, Juni 14, 2006
Keine vollständige DRM Freigabe in Frankreich
Auf dringlichen Wunsch des Kollegen T. möchte ich hier kurz noch eine Nachberichterstattung zu meinem letzten Beitrag im Mai tätigen. Unterdessen hat der französische Senat der "Verwässerung" der DRM-Interoperabilitätsklausel zugestimmt (siehe heise).
Zwei Punkte sind deisbezüglich neu: Einerseits ist nicht mehr notwendig, dass auf Grundlage der herauszugebenden Interoperabilitätsinformationen eine "Kopie in einem offenen Standard" erstellt werden kann, sondern die Möglichkeit einer Kopie in einem anderen "geschützten Format ist ausreichend. Zweitens wird eine Regulierungsbehörde mit Vertretern aller Interessengruppen eingesetzt um die Anfragen zu Interoperabilitätsinformationen zu bearbeiten. (siehe heise).
Somit also keine "révolution à la française" ...
Zwei Punkte sind deisbezüglich neu: Einerseits ist nicht mehr notwendig, dass auf Grundlage der herauszugebenden Interoperabilitätsinformationen eine "Kopie in einem offenen Standard" erstellt werden kann, sondern die Möglichkeit einer Kopie in einem anderen "geschützten Format ist ausreichend. Zweitens wird eine Regulierungsbehörde mit Vertretern aller Interessengruppen eingesetzt um die Anfragen zu Interoperabilitätsinformationen zu bearbeiten. (siehe heise).
Somit also keine "révolution à la française" ...